Leitern prüfen leicht gemacht BGW magazin 1/2026
Wer von der Leiter fällt, kann sich schwer verletzen. Ein wichtiger Baustein für die Sicherheit ist daher, Leitern regelmäßig zu überprüfen. Tipp der BGW: Es gibt kostenfreie Angebote, mit denen Unternehmen beispielsweise ihr Personal mit wenig Aufwand für diese Aufgabe qualifizieren können. Und: Nein, spezielle "Leiterbeauftragte" braucht es nicht.
Wer Leitern prüft, sollte über Grundwissen zu Leitertypen, deren Einsatzgebieten und typischen Gefahrenquellen verfügen. Auf dem Markt finden sich viele kommerzielle Angebote zur Leiterprüfung oder zum Erwerb der Befähigung dafür. Manche Seminare und Beratungs- oder Prüfangebote sind eher hochpreisig. Doch es gibt auch kostenfreie Alternativen, die einfach und unbürokratisch eingesetzt werden können.
Leitern prüfen - Online-Training und App der BGHW
Ein Online-Training der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) vermittelt Grundlagen zum Thema Leitern und deren Prüfung anhand verschiedener, praxisnaher Szenarien. Das Training kann individuell in sehr kurzer Zeit – maximal wenigen Stunden – durchlaufen werden. Am Ende gibt es ein Zertifikat, das für die Prüfung von tragbaren Leitern und Tritten qualifiziert. Mit dem Training können beispielsweise Beschäftigte, die in ihrem Unternehmen künftig Prüfungen durchführen sollen, mit überschaubarem zeitlichen und ohne finanziellen Aufwand die nötigen Kenntnisse erwerben.
Die BGHW Leiter-Check-App hilft Unternehmen, ihre Leitern und Tritte digital zu verwalten und regelmäßig auf Mängel zu prüfen. Das kostenlose Tool führt beispielsweise auf dem Smartphone per Checkliste durch die einzelnen Prüfschritte. Der Wechsel auf Tablet oder Desktop ist problemlos möglich.
Rund 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle an Leitern verzeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) über alle Branchen hinweg pro Jahr.
Wie oft sollen Leiterprüfungen durchgeführt werden?
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Verwendung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen.
Der genaue Zeitraum ist also nicht festgeschrieben, sondern hängt von den individuellen Gegebenheiten im Betrieb ab. Hier kommt es auf die Gefährdungsbeurteilung an. Mit ihr lässt sich ermitteln, ob zum Beispiel eine vielgenutzte Leiter häufiger zu prüfen ist.
- Leitern sind stets zweite Wahl: Erst, wenn kein sichereres Arbeitsmittel zur Verfügung steht, dürfen sie zum Einsatz kommen.
- Als hochgelegener Arbeitsplatz dürfen Leitern bis zu einer Standhöhe von 2 m Höhe verwendet werden. Ausnahmen bis zu 5 m sind nur bei zeitweiliger Verwendung möglich – Limit: zwei Stunden je Arbeitsschicht.
- Die Standhöhe bezeichnet die Stufe, auf der man maximal stehen sollte. Bei Anlegeleitern sind beispielsweise die obersten drei Stufen nicht zu betreten.
- Leitern für hochgelegene Arbeitsplätze müssen mindestens 80 mm breite Stufen haben oder mit einem Einhängepodest nachgerüstet sein. Sprossenleitern sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Unterweisen ist Pflicht: Die Beschäftigten müssen wissen, wie sie sicher an den vorhandenen Leitern arbeiten können.
- Wer eine Leiter nutzt, muss sie vorher auf offensichtliche Mängel überprüfen. Auch Beschäftigte stehen somit in der Verantwortung.
Mythos: "Leiterbeauftragte"
Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), stellt klar: Es gibt keine Vorschrift, die Unternehmen zwingt, für die Kontrolle von Leitern eigens geschulte Leiterbeauftragte zu beschäftigen. Tatsächlich ergibt sich aus Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS – den Technischen Regeln für Betriebssicherheit – die klare Empfehlung, Leitern regelmäßig und systematisch auf Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Das ist ohne jeden Zweifel sinnvoll und richtig – und zwar umso mehr, je intensiver Leitern genutzt werden.
Von: Dr. Eberhard Munz