2021

Der Unterlassungszwang entfällt. Bei einigen Berufskrankheiten war zuvor eine Anerkennung nur möglich, wenn die Betroffenen die gefährdende Tätigkeit aufgeben mussten. In den bei der BGW ver­sicherten Unternehmen und Tätigkeitsfeldern betrifft die Änderung vor allem Hauterkrankungen und bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule. Insgesamt wird die Bedeutung der Individualprävention weiter gestärkt.