2021
Der Unterlassungszwang entfällt. Bei einigen Berufskrankheiten war zuvor eine Anerkennung nur möglich, wenn die Betroffenen die gefährdende Tätigkeit aufgeben mussten. In den bei der BGW versicherten Unternehmen und Tätigkeitsfeldern betrifft die Änderung vor allem Hauterkrankungen und bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule. Insgesamt wird die Bedeutung der Individualprävention weiter gestärkt.