Hilfe beim Brandschutz BGW magazin - 1/2024
Betriebe müssen Brandschutzhelfer und -helferinnen bestimmen und ausbilden. Diese Beschäftigten sollen bei einem Brand schnell und fachgerecht beim Evakuieren und Löschen helfen. Auch Brandschutzbeauftragte können hilfreich sein.
Brandschutzhelfer und -helferinnen
Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?
Wie werden sie ausgebildet?
Die Ausbildung kann im Unternehmen stattfinden oder extern, zum Beispiel zusammen mit Feuerlöschgeräteherstellern oder Feuerwehren. Sie muss alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Brandschutzhelfer und -helferinnen lernen neben vorbeugendem Brandschutz, wie Feuerlöschgeräte funktionieren und wirken, sowie das richtige Verhalten bei Bränden. Die Ausbildung beinhaltet auch praktische Übungen.
Brandschutzbeauftragte
Was sind Brandschutzbeauftragte?
Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen können in Betrieben darüber hinaus Brandschutzbeauftragte erforderlich sein. Sie stehen durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen im Betrieb zur Verfügung.
Mit ihrer Hilfe lassen sich alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen besser koordinieren. Sie sollen die Unternehmensleitung unter anderem bei diesen Aufgaben unterstützen:
- Brand- und Explosionsgefahren ermitteln - Brandschutzkonzept erstellen und umsetzen
- Brandschutzeinrichtungen instand halten
- zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel beraten
- Pläne aktuell halten: zum Beispiel Alarmplan, Flucht- und Rettungspläne
- Beschäftigte ausbilden, etwa Brandschutzhelferinnen und -helfer
Was Brände verursacht
Untersuchte Brände in Deutschland im Jahr 2022 nach Ursache:
Liste: Brandursachen
Elektrizität: 28 %
Menschliches Fehlverhalten: 25 %
Überhitzung: 9 %
Brandstiftung: 8 %
Feuergefährliche Arbeiten: 3 %
Selbstentzündung: 2 %
Offenes Feuer: 2 %
Explosion: 1 %
Sonstiges und unbekannt: 22 %
Aktueller Hinweis
Seit 1. Januar 2024 ist die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ mit Stand 6/2020 anzuwenden. Die bisherige Übergangsfrist ist somit abgelaufen. Die Neufassung ermöglicht vielfältige Ausbildungsvarianten von Brandschutzbeauftragten. Diese bleiben weiterhin weisungsfrei. Es gilt allerdings ein neuer Anspruch an ihre Qualifikationen und Fähigkeiten, außerdem ist die Fortbildung nach spätestens drei Jahren verpflichtend. Brandschutzbeauftragte sind zudem an die zuständige Genehmigungsbehörde zu melden.