Illustration: Blick von Hinten auf einen Brandschutzhelfer mit Warnweste und Helm

Hilfe beim Brandschutz BGW magazin - 1/2024

Betriebe müssen Brandschutzhelfer und -helferinnen bestimmen und ausbilden. Diese Beschäftigten sollen bei einem Brand schnell und fachgerecht beim Evakuieren und Löschen helfen. Auch Brandschutz­beauftragte können hilfreich sein.

Brandschutzhelfer und -helferinnen

Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?

Blick von hinten auf einen Brandschutzhelfer in Warnweste. Er steht auf einer Treppe und schaut von oben auf ein Feuer.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Brandschutz­helfern und -helferinnen sowie Brandschutz­beauftragten sind von den Arbeit­gebenden zu übernehmen.

Die ausreichende Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Besteht keine besondere Brandgefahr, reicht es, circa fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Also eine von 20 Personen. Ist das Brandrisiko höher, sind mehr Brandschutzhelferinnen und -helfer einzusetzen. Das gilt auch, wenn sehr viele oder mobilitätseingeschränkte Personen anwesend sind – etwa in einem Krankenhaus oder Altenpflegeheim. Zu berücksichtigen sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, zum Beispiel bei Fortbildung, Urlaub und Krankheit. 

Wie werden sie ausgebildet?

Die Ausbildung kann im Unternehmen stattfinden oder extern, zum Beispiel zusammen mit Feuerlöschgeräteherstellern oder Feuerwehren. Sie muss alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Brandschutzhelfer und -helferinnen lernen neben vorbeugendem Brandschutz, wie Feuerlöschgeräte funktionieren und wirken, sowie das richtige Verhalten bei Bränden. Die Ausbildung beinhaltet auch praktische Übungen.

Brandschutz­beauftragte

Was sind Brandschutzbeauftragte?

Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen können in Betrieben darüber hinaus Brandschutz­beauftragte erforderlich sein. Sie stehen durch ihre qualifizierte Ausbildung als zen­trale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen im Betrieb zur Verfügung.

Mit ihrer Hilfe lassen sich alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen besser koordinieren. Sie sollen die Unternehmensleitung unter anderem bei diesen Aufgaben unterstützen:

  • Brand- und Explosions­gefahren ermitteln - Brandschutzkonzept erstellen und umsetzen
  • Brandschutzeinrichtungen instand halten
  • zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel beraten
  • Pläne aktuell halten: zum Beispiel Alarmplan, Flucht- und Rettungspläne
  • Beschäftigte ausbilden, etwa Brandschutzhelferinnen und -helfer 

Was Brände verursacht

Untersuchte Brände in Deutschland im Jahr 2022 nach Ursache: 

Liste: Brandursachen

Elektrizität: 28 %

Menschliches Fehlverhalten: 25 %

Überhitzung: 9 %

Brandstiftung: 8 %

Feuergefährliche Arbeiten: 3 %

Selbstentzündung: 2 %

Offenes Feuer: 2 %

Explosion: 1 %

Sonstiges und unbekannt: 22 %

Aktueller Hinweis

Seit 1. Januar 2024 ist die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ mit Stand 6/2020 anzuwenden. Die bisherige Übergangsfrist ist somit abgelaufen. Die Neufassung ermöglicht vielfältige Ausbildungsvarianten von Brandschutzbeauftragten. Diese bleiben weiterhin weisungsfrei. Es gilt allerdings ein neuer Anspruch an ihre Qualifikationen und Fähigkeiten, außerdem ist die Fortbildung nach spätestens drei Jahren verpflichtend. Brandschutzbeauftragte sind zudem an die zuständige Genehmigungsbehörde zu melden.