Was hat das mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu tun?
Wenn Angestellte laut Gefährdungsbeurteilung regelmäßig täglich mehr als zwei Stunden Feuchtarbeit ausgesetzt sind, müssen Arbeitgebende ihnen anbieten, sich vorsorglich betriebsärztlich wegen möglicher Hautschäden beraten und – wenn gewünscht – untersuchen zu lassen. Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter regelmäßig täglich mehr als vier Stunden für Feuchtarbeiten eingeteilt, muss eine Pflichtvorsorge veranlasst werden.
Ob Angebots- oder Pflichtvorsorge: Die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge wird vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin durchgeführt.