Gut zu wissen: D-Arzt und D-Ärztin BGW magazin - 3/2022

Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall hatte, muss zum "Durchgangsarzt" oder zur "Durchgangsärztin", kurz D-Arzt/-Ärztin. Diese Profis mit Schwerpunkt Unfall­chirurgie stellen sicher, dass bei Bedarf schnell das berufsgenossen­­schaftliche Heil­verfahren eingeleitet wird.

  • 3.800 D-Ärztinnen und D-Ärzte gab es 2020 in Deutschland.
  • 2,46 Millionen Mal führten sie Heilbehand­­lungen durch.

Wann muss ich dorthin?

Illustration: Ärztin und Arzt

D-Ärztinnen und -Ärzte sorgen gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft dafür, dass Versicherte so schnell und optimal wie möglich versorgt werden.

  • Wenn die Unfallverletzung über den Unfall­tag hinaus zur Arbeitsun­fähigkeit führt.
  • Wenn die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert.
  • Wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind.
  • Wenn es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Wo finde ich diese Fachleute?

Namen und Adressen sind bei hausärztlichen Praxen, der BGW oder über die D-Arzt-Datenbank zu erhalten. Darüber hinaus gibt es in fast jedem Krankenhaus einen D-Arzt oder eine D-Ärztin. Arbeit­gebende halten Anlaufstellen parat, falls es zu einem Arbeitsunfall von Beschäftigten kommt.

Was machen sie?

Sie entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung in der hausärztlichen Praxis durchgeführt wird oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Für ihre Tätigkeit haben sie ihre besondere fachliche Eignung nachgewiesen und bilden sich regelmäßig fort.

Gibt es Ausnahmen?

Bei Verletzungen von Auge, Nase, Hals oder Ohr kann man direkt in die fachärztliche Praxis gehen. Für schwere Verletzungen gelten darüber hinaus spezielle Verfahren: Die Betroffenen werden schnellstmöglich in besonders zugelassenen Krankenhäusern und berufsgenossenschaft­lichen Einrichtungen behandelt.