Notebook, Kugelschreiber, Notizzettel, Brille auf Schreibtisch

Versicherungsschutz im Homeoffice erweitert Weg in die Küche oder zur Toilette jetzt versichert – genauso wie im Betrieb

Mit der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen mobil – also an anderen Orten als dem Arbeitsplatz im Unternehmen. Das Homeoffice ist die am weitesten verbreitete Variante. Nun wurde der Unfallversicherungsschutz der Beschäftigten bei mobiler Arbeit gestärkt.

Bislang galt bereits: Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk zu holen oder zur Toilette zu gehen, regelmäßig nicht versichert.

Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten, heißt es in der Begründung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft trat. Das Gesetz hat auf den ersten Blick eine andere Ausrichtung: Es soll die Arbeit der Betriebsräte fördern, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt. Doch mit dem Gesetz sind auch weitreichende Änderungen für alle Beschäftigten verbunden: Es bestimmt, dass bei mobiler Arbeit grundsätzlich im selben Umfang Versicherungsschutz besteht wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte – also auch auf Wegen zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme. Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) wurde entsprechend angepasst.

Auch Wege zur Kinderbetreuung stehen unter Schutz

Eine weitere Änderung gibt es beim Versicherungsschutz auf den Wegen, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen. Für alle, die im Betrieb arbeiten, galt schon bisher: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu bringen, sind sie dabei weiterhin versichert. Für Beschäftigte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, dagegen nicht versichert.

Das hat sich nun geändert: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Dies, so die Gesetzesbegründung, sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern.