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Neue Höchstversicherungssumme ab 2026

Bei persönlichen Versicherungen, zum Beispiel von freiwillig oder pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmern, kann die Versicherungssumme an individuelle Wünsche angepasst werden. Das heißt, dass über die Mindestversicherungssumme hinaus auch eine Höherversicherung möglich ist. Jetzt wurde die Obergrenze dafür angepasst: Statt bisher 96.000 Euro sind ab 1. Januar 2026 bis zu 120.000 Euro möglich.

Die Erhöhung geht auf einen Beschluss der BGW-Vertretersammlung zurück. Die neue Höchstversicherungssumme trägt der Entwicklung von Löhnen und Einkommen Rechnung. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet, dass die Geldleistungen im Versicherungsfall steigen, zum Beispiel das Verletztengeld oder die Renten. Bei der Kostenübernahme für Rehabilitation und Heilbehandlung ändert sich nichts.

Im Beitragsrechner lässt sich kalkulieren, was die Wahl der Versicherungssumme für die Beitragsrechnung bedeutet.