Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst: Bezüge sind beitragspflichtig Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Geld- und Sachbezüge im digitalen Lohnnachweis vollständig berücksichtigen

Wer ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ, FÖJ) ableistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel bei der BGW.

Alle gezahlten Geld- und Sachbezüge, die an Teilnehmende im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ, FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst fließen, sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Das heißt: Diese Bezüge sind bei der Meldung der Entgelte im Rahmen des digitalen Lohnnachweises zu berücksichtigen. Auch Taschengelder sind zu erfassen.

Wer entrichtet die Beiträge?

Die Beiträge für diesen Versicherungsschutz sind durch den Träger des FSJ/FÖJ, also die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zu entrichten. Eine Ausnahme besteht, wenn die Freiwilligen im Rahmen einer Delegationsvereinbarung nicht direkt beim Träger, sondern bei einer anderen Einsatzstelle tätig sind. Mehr dazu steht auf der Seite Gesetzliche Unfallversicherung schützt auch im Freiwilligen Sozialen Jahr und Freiwilligen Ökologischen Jahr.

Tipps und Hinweise zur Meldung

Falls ein anderer Träger bzw. ein anderes Unternehmen mit der Meldung beauftragt wurde, ist sicherzustellen, dass die Meldung an die BGW vollständig erfolgt. Dazu ist die Weiterleitung der Unternehmensnummer und der PIN an das meldende Unternehmen erforderlich.

Das persönliche Identifikationskennzeichen (PIN) ist lediglich eine Verifizierung der Unternehmensnummer. Damit soll geprüft werden, ob die Unternehmensnummer von dem Meldenden auch tatsächlich genutzt werden darf. Mit dem Stammdatenabruf wird lediglich die Veranlagung des Unternehmens zum Gefahrtarif in das jeweilige Lohnprogramm (oder die Ausfüllhilfe) übernommen, damit der Nachweis zu den richtigen Gefahrtarifstellen erfolgen kann. Es ist nicht möglich, in andere getätigte Meldungen (zum Beispiel Lohndaten) Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz ist somit gewährleistet.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

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