Farbiges Euro-Symbol auf PC-Tastatur

Zahlungssicherheit durch Empfängerüberprüfung

Seit 9. Oktober 2025 greifen bei Überweisungen neue Regeln: Banken prüfen ab sofort automatisch den Namen des Zahlungsempfängers. Was ist bei Überweisungen an die BGW zu beachten?

Banken müssen ab sofort den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zielkontos abgleichen und überprüfen, ob diese zusammenpassen. Mit der Änderung soll die Sicherheit gestärkt und Betrug vermieden werden.

Diese "Empfängerüberprüfung" gilt für SEPA-Überweisungen, also für bargeldlose Überweisungen in Euro auf Girokonten. Das Ergebnis der automatischen Überprüfung wird beim Online-Banking direkt angezeigt – noch bevor die Überweisung tatsächlich ausgeführt wird. Passen der angegebene Name und die IBAN (internationale Bankkontonummer) zusammen, erscheint ein positiver Hinweis. Dann kann die Überweisung einfach freigegeben werden.

Stimmen IBAN und Empfängername nicht überein, erhalten die Bankkundinnen und Bankkunden einen Warnhinweis. Sie können ihre Angaben überprüfen. Dazu wird ihnen auch angezeigt, welche Daten für die jeweilige IBAN offiziell hinterlegt sind. Weicht die Angabe zum Zahlungsempfänger maßgeblich von den erwarteten Angaben ab, ist das ein Warnzeichen: Es könnte sich um Betrug handeln. 

Das müssen Sie für Überweisungen an die BGW – zum Beispiel Beitragszahlungen – wissen: 

Die BGW hat bei ihren Konten bei der HASPA (Hamburger Sparkasse) zwei Schreibweisen des Zahlungsempfängers hinterlegt, eine Kurz- und eine Langform:

  • BGW
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Es gibt keine weiteren Zusätze zu diesen Angaben. Insbesondere sind keine individuellen Personennamen hinterlegt!

Medienberichte deuten darauf hin, dass das System gegebenenfalls noch nicht bei allen Banken reibungslos funktioniert.

Sie haben die Angaben überprüft und trotz Warnhinweis gibt es keinen Anlass, an der Richtigkeit der IBAN zu zweifeln? Es handelt sich beispielsweise nur um geringfügige Abweichungen in der Schreibweise des Empfängers? Dann können Sie gegebenenfalls Ihre Angaben korrigieren beziehungsweise die Überweisung auch trotz eines Warnhinweises ausführen.

Sie haben Zweifel an den Angaben?

Bitte beachten Sie unsere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen!