Warnung vor versuchtem Betrug: So schützen Sie sich
Bereits mehrmals gab es Betrugsversuche mit gefälschten Anschreiben an BGW-Mitgliedsbetriebe. Hier warnen wir vor jeweils aktuellen Betrugsmaschen und zeigen, wie man sich vor Kriminellen schützt, die sich für eine Berufsgenossenschaft ausgeben.
10.07.2025: Gefälschte E-Mails im Namen der BGW
Beispiel einer gefälschten E-Mail im Namen der BGW
Aktuell erhalten Mitgliedsbetriebe betrügerische E-Mails. Sie kommen von Adressen, die mit "bgw" beginnen, deshalb wird in der Kurzdarstellung "BGW" als Absender angezeigt. Die Empfängerinnen und Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken, um ihre Unternehmensdaten zu prüfen und zu aktualisieren. Diese E-Mails stammen nicht von der BGW. Aus Datenschutzgründen fragt die BGW grundsätzlich keine Daten per E-Mail ab. Die BGW hat inzwischen Strafanzeige gestellt.
24.06.2025: Weiterentwickelte E-Mails zu "DGUV-Präventionsmodul"
Kriminelle versenden weiterentwickelte E-Mails mit gefälschtem Absender der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Diese E-Mails erreichten auch Mitgliedsbetriebe der BGW.
Die aktuell im Umlauf befindlichen Briefe wirken täuschend echt. Der Betreff lautet: „Letzte Zahlungsaufforderung – Vollstreckung & SCHUFA-Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung“. Den Schreiben liegt ein ebenfalls gefälschter Vollstreckungstitel bei.
Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen. Betroffene sollten sich umgehend an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.
01.04.2025: Betrugsversuche mit "DGUV-Präventionsmodul"
Unbekannte verschicken E-Mails mit Betrugsversuchen. Die E-Mails enthalten Anschreiben sowie Rechnungen. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Siehe dazu die Pressemitteilung: BGW warnt vor Betrugsversuch mit angeblichem DGUV-Präventionsmodul
04.03.2025: BGW warnt vor betrügerischen Schreiben
Es sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Diese erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der BGW.
In den Schreiben wird unter anderem unter dem Betreff "Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung" oder "Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)" zur Zahlung aufgefordert. Die enthaltenen Kontaktinformationen sind gefälscht, und angegebene Webseiten leiten möglicherweise auf betrügerische Seiten um.
Die BGN und BGW stellen klar: Sie versenden keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Sicherheitskennzeichnungen. Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten keinesfalls Zahlungen leisten.
Die BGN hat die Strafverfolgungsbehörden informiert und prüft rechtliche Schritte.
26.10.2023: BGW warnt vor Betrugsmasche
Die BGW warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Personen erwecken den Anschein, im Auftrag der Berufsgenossenschaft die Prüfung von Anlagen - zum Beispiel für die Belüftung und den Brandschutz – anzubieten.
Die BGW weist darauf hin, dass sie mit derartigen Angeboten nichts zu tun hat. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 sieht durchaus vor, dass elektrischen Geräte in einem Betrieb auf ihre technische Sicherheit geprüft werden müssen. Für die Durchführung dieser sogenannten „Prüfung der elektrischen Betriebsmittel“, die von jeder ausgebildeten Elektrofachkraft vorgenommen werden kann, können aber Angebote eingeholt und Preise verglichen werden.
Wenn Ihnen Ähnliches begegnet, bittet die BGW um Hinweise unter presse@bgw-online.de.