Neue Online-Gefährdungsbeurteilung der BGW – erstes Branchenmodul für Arztpraxen
Pressemitteilung
02.02.2026Eine neue Online-Handlungshilfe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Neben einem Basismodul gibt es im ersten Schritt eine Anwendung für ärztliche Praxen in der Humanmedizin zu branchenspezifischen Gefährdungen mit dazu passenden Handlungsempfehlungen. Nach und nach werden Module mit arbeitsbereichsspezifischen Gefährdungen für weitere Branchen ergänzt.
Unterstützung Schritt für Schritt
Das Online-Angebot begleitet durch den vollständigen Vorgang einer Gefährdungsbeurteilung. Anwenderinnen und Anwender können damit
- typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen auswählen,
- Inhalte anpassen und ergänzen,
- Dokumente und Bilder hochladen,
- alle Schritte systematisch bearbeiten – inklusive Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen,
- den gesamten Prozess und die Ergebnisse dokumentieren und
- die automatische Terminüberwachung nutzen.
Einfacher zur Rechtssicherheit
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten ermitteln, bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Mit der Online-Gefährdungsbeurteilung der BGW wird dies einfacher: Die Verantwortlichen können Gefährdungen systematisch durchgehen und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation anlegen. Ergänzend gibt es Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen.
Aus den empfohlenen Inhalten kann jeder Betrieb praxisgerechte Lösungen entwickeln, die auf die eigene Situation zugeschnitten sind. Gefährdungen und Belastungen, die unternehmensweit auftreten können, sollten zuerst bearbeitet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen, die Vermeidung psychischer Belastungen oder Regelungen zum Brandschutz. Anschließend sind die spezifischen Gefährdungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen des Betriebs zu bearbeiten. Unternehmensleitungen können Zugriffsrechte vergeben, so dass mehrere Personen an der Gefährdungsbeurteilung arbeiten können.
Online fortführen und überarbeiten
Für die Anwendung ist eine Anmeldung unter „Meine BGW“ auf der Webseite der BGW erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer können den jeweils aktuellen Stand ihrer Gefährdungsbeurteilung speichern und jederzeit online einsehen, prüfen und ergänzen. Sie erfüllen damit auch die gesetzliche Vorgabe, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überarbeiten. Eine Terminüberwachung erinnert auf Wunsch an die nächsten Aufgaben. Zur Online-Gefährdungsbeurteilung geht es hier: www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-arztpraxen.
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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