Wie kann ich einen Übergriff bei der BGW melden? Wie ist der weitere Ablauf?
Ein Übergriff ist der BGW grundsätzlich vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mit einer Unfallanzeige zu melden - auch wenn keine körperliche Verletzung vorliegt.
Die von der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebs-/Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung) mitunterzeichnete Unfallanzeige ist an die regional zuständige Bezirksverwaltung zu senden, ggf. auch per Fax. Auch eine Online-Unfallanzeige ist möglich. Wir nehmen dann mit der betroffenen Person oder alternativ mit einer in der Unfallanzeige genannten Vertrauensperson Verbindung auf, idealerweise telefonisch (deswegen ist es gut, immer eine Telefonnummer anzugeben).
Besteht ein Bedarf der Betroffenen, werden beispielsweise eine Frühintervention und probatorische psychotherapeutische Sitzungen angeboten – unbürokratisch und schnell. Auch eine kostenlose telefonisch-psychologische Beratung ist möglich (bis zu fünf Telefontermine à 50 Minuten mit geschulten Psychotherapeutinnen und -therapeuten).
Die professionelle Unterstützung wird sonst in Wohnortnähe sichergestellt. Dazu nennen wir Ihnen geeignete Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Mit einem Behandlungsauftrag an diese ist die Kostenübernahme verbunden, zunächst für fünf sogenannte probatorische Sitzungen, unter Umständen auch darüber hinaus. Der weitere Ablauf ist in jedem Fall zwischen Ihnen und der zuständigen Bezirksverwaltung individuell abzustimmen.