Was ist die DGUV Vorschrift 2 und was regelt sie?
Die DGUV Vorschrift 2 und die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergebenden Pflichten sind die Grundlagen für die verschiedenen Betreuungsformen zur Umsetzung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die Unfallversicherungen haben Möglichkeiten der branchengerechten Ausgestaltung der Betreuungsformen, so dass es unterschiedliche Vorschriften bei den Unfallversicherungen gibt, die auf einem gemeinsamen Mustertext basieren.
Die DGUV Vorschrift 2 wird durch die DGUV Regel 100-002 ergänzt. Diese erläutert zentrale Begriffe der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und unterstützt den Unternehmer mit Umsetzungshilfen und Praxisbeispielen bei der betriebsspezifischen Anwendung. Im Unterschied zu den verbindlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 enthält die DGUV Regel 100-002 fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung.