Mit welchem Hochschulabschluss kann ich Aufsichtsperson im gehobenen Dienst werden?

Du verfügst über ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengänge

  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin/Zahnmedizin (z.B. Dentalhygiene, Medizintechnik, Biomedizin, molekulare Medizin)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Gerontologie
  • Erziehungswissenschaften
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)
  • Sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ hast du ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell hast du verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringst entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.