Erste Hilfe: Verbandkasten auffüllen
Seit November 2021 gelten neue Anforderungen an Verbandkästen. Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert.
Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster – die Aktualisierung der Normen wurde genutzt, um deren Menge zu erhöhen.
2022 ist inzwischen eine weitere Anpassung erfolgt: Diesmal geht es um Kfz-Verbandkästen (DIN 13164), bei denen unter anderem ebenfalls Masken ergänzt werden müssen. Hier läuft allerdings noch eine Übergangsfrist bis 2023.
Der Kauf neuer Verbandkästen ist nicht notwendig. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Dabei kann gleich die Vollständigkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Sterilität der vorhandenen Inhalte überprüft werden.