Benutzung von Schutzkleidung

Artikelnummer: DGUV Regel 112-189

Diese Regel erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Schutzkleidung.

Sie finden viele nützliche Informationen zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Bewertung und Auswahl, Benutzung, Unterweisung sowie dem ordnungsgemäßen Zustand (Prüfung, Reinigung, Aufbewahrung) von Schutzkleidung. Der Anhang enthält u. a. eine Checkliste für die Spezifikation der persönlichen Schutzausrüstung, erläutert abzudeckende Risiken für Rumpf, Arme und Beine sowie Risiken, die für Beschäftigte durch die Schutzkleidung entstehen.

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