Risiko Nadelstich Infektionen wirksam vorbeugen

Artikelnummer: BGW 09-20-001

Nadelstichverletzungen bergen ein hohes Infektionsrisiko und kommen weit häufiger vor als gedacht: Fast 50 Prozent aller gemeldeten Versicherungsfälle im Gesundheitsdienst sind darauf zurückzuführen. Hinter jedem dieser – vermeidbaren – Unfälle steckt ein persönliches Schicksal: eine Erkrankung, die möglicherweise nicht heilbar ist.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Gesundheitswesen haben die Pflicht, das Risiko von Stich- und Schnittverletzungen minimal zu halten. In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Infektionsgefahren durch Stich- und Schnittverletzungen im Praxis-, Stations- und Einrichtungsalltag bestehen und mit welchen Maßnahmen sie im beruflichen Alltag wirkungsvoll vermieden werden können.

Die Broschüre informiert darüber, wie Sie die Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und diese – mit der Unterstützung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – etablieren können. Wir stellen Ihnen Sicherheitsgeräte und Verfahren vor und erklären – wenn doch ein Unfall geschehen ist –, welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind.


Beispiele für Tätigkeiten mit besonders hohem Risiko für Stich- und Schnittverletzungen:

  • Punktieren, injizieren, Blut entnehmen
  • Legen von Gefäßzugängen
  • Entnehmen von Proben zur Diagnostik
  • Endoskopieren, zystoskopieren
  • Operieren, Obduzieren, Nähen und verbinden von Wunden
  • Umgang mit fremdgefährdenden Menschen bei Gefahr von Biss- und Kratzverletzungen
  • Zahnärztliche Behandlungen mit spitzen oder scharfen Instrumenten
  • Umgang mit benutzten Instrumenten (Kanülen, Skalpelle)
  • Umgang mit infektiösen beziehungsweise potenziell infektiösen Abfällen
  • Aufbereitung und Entsorgung von: Pen-Kanülen, Trokaren, chirurgischen Nadeln, Drähten, Tuchklemmen, Akupunkturnadeln, scharfen medizinischen Instrumenten
  • Arbeiten an kontaminierten Medizinprodukten (einschließlich medizinischen Geräten), Hilfsmitteln und anderen Gegenständen, die nicht zuvor desinfiziert worden sind, etwa wegen mangelnder Zugänglichkeit
  • Spritzenwechsel in Drogenambulanzen