Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen zu Arzneistoffen und damit verbundenen Tätigkeiten (BESI)

Millionen Menschen arbeiten regelmäßig in Deutschland in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und anderen gesundheitsdienstlichen Einrichtungen mit Arzneistoffen. Bei Tätigkeiten im Pflegebereich, wie zum Beispiel bei der Vorbereitung und Verabreichung von Infusionslösungen oder beim Einreiben mit Dermatika kann es zur Exposition der Beschäftigten gegenüber den eingesetzten Arzneistoffen kommen. Eine im Auftrag der BGW im Jahre 2009 durchgeführte Literaturrecherche ergab über 500 in Deutschland zugelassene Arzneimittel für die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie sensibilisierende oder kanzerogene, mutagene und oder reproduktionstoxische Eigenschaften (cmr-Eigenschaften) besitzen.

In der betrieblichen Praxis ist die Beantwortung der Frage, welchen gesundheitlichen Risiken die Beschäftigten beim Umgang mit Arzneistoffen möglicherweise ausgesetzt sind, häufig nur unzureichend möglich, da Informationen über die Eigenschaften der verwendeten Arzneistoffe und zur Exposition in den meisten Fällen fehlen. Dies liegt vor allem daran, dass Fertigarzneimittel von der gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind und nur einzelne wissenschaftliche Publikationen für die Abschätzung der Exposition zur Verfügung stehen.

Ziel des von der BGW geförderten Forschungsvorhabens „Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen zu Arzneistoffen und damit verbundenen Tätigkeiten“ – kurz „BESI“, war es, ein allgemein anwendbares Informations- und Bewertungsverfahren für gesundheitsschädliche Arzneistoffe aufzubauen und an etwa 90 Leitsubstanzen aus der Gruppe der Antiinfektiva sowie ggf. weiteren Stoffgruppen zu erproben. Ein Teil des Vorhabens wurde vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und der Universitätsmedizin Mainz im Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet – teilweise in Zusammenarbeit mit dem Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie Berlin.

Im ersten Teil sind 93 Antiinfektiva hinsichtlich ihres gesundheitsschädlichen Potenzials untersucht und entsprechend im Projekt festgelegter Gefährlichkeitsmerkmale kategorisiert worden. 62% der Stoffe zeigten demnach sensibilisierende Eigenschaften. Als nachgewiesenermaßen giftig, sehr giftig bzw. kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch erwiesen sich 28% der Stoffe. Da es sich um die Eigenschaften der reinen Wirkstoffe (100%) handelt, ist es notwendig, ihre Konzentration in Arzneimitteln und die Exposition am Arbeitsplatz bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Im zweiten Teil des Projektes wurden daher qualitative und quantitative Informationen zur Expositionssituation bei bestimmten Tätigkeiten mit Arzneimitteln u.a. experimentell ermittelt und bewertet.

Das Projekt BESI endete am 31. März 2015. Die BGW stellt die Ergebnisse als Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

Der Bericht zur Bewertung der stoffbezogenen Gefahren von Antiinfektiva und eine Kurzfassung stehen als Download zur Verfügung. Ebenfalls als Download steht auf den Seiten der DGUV ein Artikel zum Thema "Sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneistoffen und damit verbundenen Tätigkeiten - Erste Teilergebnisse des BGW-Projektes BESI" zur Verfügung, welcher in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft" erschienen ist. Der Bericht zur Bewertung der Expositionen und eine Kurzfassung stehen ebenfalls als Download zur Verfügung. Ein wesentliches Ergebnis des Projektes sind die Empfehlungen für Schutzmaßnahmen zum Umgang mit Arzneimitteln in Einrichtungen der stationären Pflege und Altenpflege sowie der ambulanten Pflegedienste.

Bei Fragen zum Projekt können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpersonen im Bereich Gefahrstoffe wenden.

Ihre Ansprechperson

Dr. rer. nat. André Heinemann - wissenschaftlicher Mitarbeiter

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