
Die einheitliche Unternehmensnummer
Mitgliedsbetriebe der BGW haben im Oktober 2022 wichtige Post erhalten: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen wurden auf ein einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Dies betrifft nicht nur die BGW, sondern alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sollen zunehmend digital zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung. Dahinter steht das Onlinezugangsgesetz (OZG): Es zielt darauf ab, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Die Zusammenführung diverser Mitgliedsnummernformate schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bis zum 1. Januar 2023 eine Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Sie dient als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.
Umstellung bei der BGW ab Oktober 2022
Die einheitliche Unternehmensnummer löst die bisherige Kunden- beziehungsweise Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kunden-/Mitgliedsnummer zu verwenden. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält mehrere Unternehmensnummern.
Die BGW hat die entsprechenden Schreiben ab 5. Oktober versendet.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur neuen Unternehmensnummer
Eine Unternehmensnummer je Unternehmen ersetzt zukünftig die vielen Systeme von Mitgliedsnummern bei Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Die Umstellung hängt eng mit der Registermodernisierung in Deutschland zusammen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen, an denen auch die Unfallversicherung beteiligt ist. Mit der Umstellung auf eine einheitliche Unternehmensnummer wird die Grundlage dafür geschaffen, Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen digital anzubieten und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
Die Umstellung betrifft ausschließlich die Kunden-/Mitgliedsnummern von Unternehmen. Unverändert bleiben Betriebsstättennummern (zum Beispiel A123456BBS) oder Kundennummern von persönlichen Versicherungen (zum Beispiel A123456C01).
Sobald Sie im Oktober 2022 das Schreiben mit der neuen Unternehmensnummer erhalten haben, sollten Sie möglichst diese nutzen, wenn Sie mit der BGW Kontakt aufnehmen oder auf Online-Services der BGW zugreifen (zum Beispiel Formulare, Bestellungen, Buchungen, "Meine BGW"). Für eine kurze Übergangszeit funktionieren aber auch noch die alten Kunden-/Mitgliedsnummern.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Beispiel:
1234 1234 1234 001
Unternehmer/-in + zugehöriges Unternehmen
- 1234 1234 1234 001 – Ambulanter Pflegedienst von Erika Musterfrau
- 1234 1234 1234 002 – Kiosk von Erika Musterfrau
Vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Die letzten drei Ziffern können abweichen, da es sich um die Kennzeichnung der jeweiligen Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers handelt. Sollten hingegen die ersten zwölf Ziffern voneinander abweichen, melden Sie dies bitte der BGW.
Die BGW ist verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dazu wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle Unfallversicherungsträger ein einheitliches Mitgliedsnummernsystem aufgebaut. Im Zuge dessen benötigt die BGW vollständige Daten für Ihr Unternehmen beziehungsweise für Ihre Person.
Fragen rund um UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf und Lohnnachweis
Fragen rund um Unternehmensnummer und UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf sowie Lohnnachweis
Sie können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 sowohl mit der alten Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer wie gewohnt ab dem 01.11.2022 durchführen. Wenn Sie die alte Mitglieds-/Kundennummer verwenden, kann mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre zertifizierte Ausfüllhilfe übermittelt werden. Dies hängt aber von Ihrem jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihrer Ausfüllhilfe ab. Eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe ist nur für die Übermittlung von manuelle erzeugten Daten vorgesehen.
Eine manuelle Eingabe Ihrer neuen Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm muss grundsätzlich nicht erfolgen. Den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 können Sie ab dem 01.11.2022 mit Ihrer alten Mitglieds-/Kundennummer durchführen. Mit den Stammdaten kann die neue Unternehmensnummer automatisch in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden. Dies hängt jedoch von Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm ab.
Wenn Sie für die Übermittlung manuell erzeugter Entgeltdaten eine zertifizierte Ausfüllhilfe benutzen, können Sie Ihre Meldung für das Meldejahr 2023 sowohl mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer anstoßen. Wenn Sie Ihre bisherige Mitglieds-/Kundennummer verwenden, kann bei der Übermittlung der Stammdaten automatisch auch Ihre neue Unternehmensnummer in die Ausfüllhilfe übermittelt werden.
Stornierungen in Bezug auf Meldungen, die mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer abgegeben wurden, können grundsätzlich sowohl mit der Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.
Haben Sie z. B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitglieds-/Kundennummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so kann die Stornierung dieses Lohnnachweises mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer oder der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, so erfolgt die Verwendung der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer oder der neuen Unternehmensnummer automatisch.
Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung können Sie den korrigierten Lohnnachweis auch mit der neuen Unternehmensnummer einreichen. Dies ist ebenfalls für Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.
Nein, für die Umstellung ist kein besonderer Meldegrund für den Lohnnachweis anzugeben. Bitte geben Sie auch nicht für das Meldejahr 2022 wegen der Umstellung auf die neue Unternehmensnummer den Meldegrund 05 an.