3D-Ansicht vieler einzelner Ziffern

Die einheitliche Unternehmensnummer

Mitgliedsbetriebe der BGW haben im Oktober 2022 wichtige Post erhalten: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen wurden auf ein einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Dies betrifft nicht nur die BGW, sondern alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sollen zunehmend digital zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung. Dahinter steht das Onlinezugangsgesetz (OZG): Es zielt darauf ab, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.

Die Zusammenführung diverser Mitgliedsnummernformate schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bis zum 1. Januar 2023 eine Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Sie dient als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.

Umstellung bei der BGW ab Oktober 2022

Die einheitliche Unternehmensnummer löst die bisherige Kunden- beziehungsweise Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kunden-/Mitgliedsnummer zu verwenden. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält mehrere Unternehmensnummern.

Die BGW hat die entsprechenden Schreiben ab 5. Oktober versendet.


Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur neuen Unternehmensnummer

Fragen rund um UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf und Lohnnachweis

Fragen rund um Unternehmensnummer und UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf sowie Lohnnachweis