Mechanische Gefährdungen an energetisch höhenverstellbaren Liegen BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Die Arbeitshilfe können Sie für die Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung und als Nachweise für behördliche oder berufsgenossenschaftliche Überprüfungen nutzen. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlich geforderte Fachkenntnis beziehungsweise die einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ebenso wenig ersetzt sie die vorgeschriebene Einweisung, falls es sich bei der Liege um ein Medizinprodukt handelt (Medizinprodukte-Betreiberverordnung).