Fälschungen und Betrugsversuche erkennen Wie können sich Unternehmen und Einrichtungen vor Betrugsversuchen schützen?

Folgende Hinweise können helfen, Betrugsversuche zu erkennen:

  • Generell verschicken Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine Rechnungen oder Beitragsbescheide per E-Mail.
  • Prüfen Sie die IBAN. Beginnt diese nicht mit „DE“, handelt es sich um ein Konto im Ausland. Die gesetzliche Unfallversicherung wickelt ihren Zahlungsverkehr nur über inländische Konten ab. Vergleichen Sie die IBAN ggfs. mit den Kontoangaben, die Sie für Ihre Beitragszahlungen nutzen.
  • Überprüfen Sie die im Schreiben angegebene Internetadresse und die E-Mail-Domain (der Teil nach dem @-Zeichen). Stimmen diese nicht mit den Internetadressen Ihrer Berufsgenossenschaft überein, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein.
  • Achten Sie auf Rechtschreibfehler, falsch dargestellte Umlaute oder eine holprige Grammatik. Auch das kann ein Hinweis auf eine Fälschung sein.
  • Prüfen Sie im Anschreiben Ihren Namen und Ihre Adresse. Oft sind die Angaben fehlerhaft oder veraltet. Stimmen sie nicht mit Ihren tatsächlichen Kontaktdaten überein, ist das ein weiteres Zeichen dafür, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
  • Wenn Ihnen ein Schreiben – insbesondere eine Rechnung – merkwürdig erscheint, recherchieren Sie im Netz zu eventuellen Warnungen oder wenden Sie sich direkt an Ihre Berufsgenossenschaft über eine Telefonnummer, die auf deren Internetauftritt angegeben ist. (Telefonnummern in den gefälschten E-Mails leiten im Zweifelsfall auf die Betrüger um).
  • Über im Netz kursierende Falschinformationen oder Betrugsversuche informieren unter anderem auch die Industrie-und Handelskammern, Berufsverbände und Verbraucherzentralen. Auch die SCHUFA warnt auf ihrer Website vor Betrugsversuchen.