Mehrere Menschen sitzen auf dem Boden, zwei Personen mit gelber Warnweste verteilen Hilfsgüter

Versicherungsschutz für Helfende

Bürgerschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Viele Bürger und Bürgerinnen engagieren sich für soziale und humanitäre Projekte im In- und Ausland: Sie unterstützen Geflüchtete dabei, sich in Deutschland zurechtzufinden, leisten medizinische Hilfe in Krisengebieten und helfen in vielfältiger Weise bei Naturkatastrophen, wie Erdbeben oder Überflutungen.

In diesem Zusammenhang kann unentgeltliches, insbesondere ehrenamtliches Engagement ebenso wie berufliche Tätigkeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Versichert sind dann nicht nur die Tätigkeiten an sich, sondern auch die Wege dorthin und zurück nach Hause.

Allerdings ist nicht jedes freiwillige Tätigwerden und bürgerliche Engagement versichert. Für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist unerlässlich, dass die Tätigkeit im Auftrag einer Gebietskörperschaft (z. B. Kommune) oder einer Organisation (z. B. kirchliche oder wohlfahrtspflegerische Einrichtungen) erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass in der gesetzlichen Unfallversicherung verschiedene Zuständigkeiten vorgesehen sind und beachten die Informationen zur Zuständigkeit für Helfende.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Unternehmen der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens, für die die Zuständigkeit der BGW besteht.

FAQ für Unternehmer und Unternehmerinnen

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