Baustein 8: Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
Aus staatlichen Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften ergeben sich die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Um die gültigen Anforderungen zu kennen und zu berücksichtigen, werden sie systematisch erfasst und auf relevante Änderungen geprüft.
8.1 Ist organisiert, dass alle für den Betrieb relevanten Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bekannt sind? (Zuständigkeit, Ermittlung aller relevanter Vorschriften, Informationsmedien, Information der Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz)
Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
Zum Beispiel:
- Verantwortlichen für die Arbeitsschutzvorschriften benennen
- Aufgaben und Zuständigkeiten für den Verantwortlichen festlegen (Arbeitsschutzvorschriften erfassen, Änderungen verfolgen und auswerten)
- Informationen der Arbeitsschutzämter, der Unfallversicherungsträger und des Bundes auswerten
8.2 Werden Änderungen in den Vorschriften ermittelt, werden die Führungskräfte und Beschäftigten mit Aufgaben im Arbeitsschutz darüber informiert und werden die Änderungen im Betrieb umgesetzt?
Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
Zum Beispiel:
- Festlegen, wer die Änderungen der für den Betrieb relevanten Arbeitsschutzvorschriften verfolgt
- Festlegen, wer bei Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften innerbetriebliche Regelungen erstellt und anpasst beziehungsweise wie die Regelwerksänderungen an die betroffenen betrieblichen Stellen verteilt werden.
8.3 Stehen die relevanten Arbeitsschutzvorschriften zur Verfügung?
Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
Zum Beispiel:
- Für den Betrieb relevante Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz stehen im Betrieb zur Verfügung (Intranet, Internet, Printordner).
- Relevante Inhalte der Regelungen werden zeitnah und effektiv vermittelt.
- Es ist sichergestellt, dass die Verantwortlichen für die Arbeitsschutzvorschriften und die Qualifikation Informationen austauschen.