Transport und Lagerung

Regal mit Lagerware auf Paletten

Regal mit Lagerware auf Paletten

Transportieren und Lagern gehören zu den alltäglichen Arbeiten in Werkstätten.

Heben und Tragen schwerer Gegenstände belastet das Muskel-Skelett-System und kann insbesondere bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Vorbelastungen zu chronischen Rücken- und Gelenkbeschwerden führen.

Für Transport- und Lagerarbeiten werden technische Hilfsmittel wie Handhubwagen oder Mitgängerfahrzeuge beziehungsweise Scherenhubwagen, Druckspeicher oder kippbare Gitterboxen verwendet. Bei deren Benutzung kann es zu Unfällen durch Kollisionen oder Einklemmen kommen. Weitere Unfallgefährdungen beim Lagern bestehen durch herabfallende Gegenstände oder Stürze von Leitern.

Beim Tragen von Kartonagen kann man sich Schnitt- oder andere Verletzungen der Hände zuziehen.




 

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken

Technische Maßnahmen

  • ausreichend breite Verkehrswege, Rangier- und Lagerflächen vorsehen und kennzeichnen
  • bei der Gestaltung der Räume, Lagerflächen und Verkehrswege auf Barrierefreiheit achten
  • Regale standsicher aufstellen und gegebenenfalls mit dem Bauwerk verbinden
  • freistehende Regale gegebenenfalls mit Durchschiebesicherungen versehen
  • geeignete Transportmittel zur Verfügung stellen
  • für die Lagerung geeignete ergonomische Betriebsmittel zur Verfügung stellen
  • geeignete Leitern und Tritte zur Verfügung stellen

Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsmittel für den Transport regelmäßig prüfen.
  • Betriebsmittel für die Lagerung regelmäßig prüfen.
  • Leitern und Tritte regelmäßig prüfen
  • Verkehrswege freihalten.
  • Regale nicht überlasten und, wenn erforderlich, Aufkleber anbringen, auf denen die maximale Feld- und Fachlasten angegeben sind.
  • Fahrerlaubnisse und schriftliche Beauftragungen für den Einsatz von Flurförderzeugen vergeben.
  • Schulungen im Umgang mit den bereitgestellten Hilfsmitteln für Transport und Lagerung anbieten.

Personenbezogene Maßnahmen

  • die Personen im rückengerechten Arbeiten schulen, die Lasten von Hand tragen und bewegen.
  • alle betroffenen Personen mindestens jährlich im Umgang mit den Hilfsmitteln unterweisen und die Teilnahme dokumentierten.
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen