Handwerkzeuge
In vielen Arbeitsbereichen gehen Beschäftigte mit Handwerkzeugen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.
Diese Arbeitsmittel müssen daher immer die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen.
Technische Maßnahmen
- Handwerkzeuge sind so ausgeführt, dass Gefährdungen vermieden werden.
- Handwerkzeuge gegebenenfalls nachrüsten.
Organisatorische Maßnahmen
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten für ihre Arbeitsaufgaben geeignete Handwerkzeuge zur Verfügung stellen. Die Ausstattung entsprechend ergänzen.
- Auf Grundlage der Betriebsanleitungen tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
- Die Handwerkzeuge regelmäßig gemäß Herstellerangaben oder Vorschriften prüfen.
- Sofern nötig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, Handwerkzeuge vor Arbeitsbeginn zu prüfen, gegebenenfalls zu reparieren oder zu entsorgen und unbrauchbar zu machen.
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr über den Umgang mit Handwerkzeugen sowie im Tragen der geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die Handwerkzeuge bestimmungsgemäß einsetzen.
- Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeitsblatt 3: Infos einkopieren und anpassen