Infektionen
Mitarbeitende und Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau sind gefährdet.
Sie können sich durch Bisse von Tieren mit Krankheiten infizieren: zum Beispiel FMSE (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), Borreliose, Tollwut.
Beim Kontakt mit tierischen Ausscheidungen besteht Infektionsgefahr.
Organisatorische Maßnahmen
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit arbeitsmedizinisch untersuchen lassen und diese Vorsorgeuntersuchung in wiederkehrenden Abständen (in der Regel alle drei Jahre) wiederholen lassen.
- Auf einen Impfschutz gegen Tetanus bei den Mitarbeitern und Beschäftigten achten.
- Mitarbeitern und Beschäftigten gegen impfpräventable Krankheiten (beispielsweise Hepatitis oder FSME) eine Impfung anbieten.
- Einen geeigneten Hygiene- und Hautschutzplan erstellen.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, unter anderem Schutzhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Hautschutz- und Hautpflegemittel.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen und die Hygienemaßnahmen durchführen.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeitsblatt 3: Infos einkopieren und anpassen