Beschäftigtenbezogene Gefährdungen
Manuelles Heben und Bewegen von Ladung kann zu Belastungen des Bewegungsapparates führen.
Technische Maßnahmen
- Soweit möglich, beim Heben und Bewegen von Ladung geeignete Hilfsmittel wie Hubbühne, Flurförderzeuge, Hebezeuge oder Krane verwenden. Fahrzeuge mit entsprechenden Betriebsmitteln ausrüsten.
Organisatorische Maßnahmen
- Die Betriebsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten nach Herstellerangaben warten lassen.
- Darauf achten, dass die Betriebsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Vor Benutzung der Betriebsmittel den technischen Zustand prüfen.
- Beim unvermeidlichen manuellen Heben und Bewegen von Lasten, insbesondere beim Möbeltransport Hilfsmittel wie Sackkarre oder Tragehilfen zur Verfügung stellen.
- Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Betriebsmitteln zum Heben und Bewegen von Lasten erstellen und aushängen.
- Sofern notwendig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Handschuhe und Schutzschuhe.
- Eine zweite Person zum Be- und Endladen einsetzen.
- Betriebliche Vereinbarungen zur Entzerrung von Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen treffen und Pufferzeiten einplanen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Tourenplanung beteiligen.
- Pausen einplanen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal jährlich zur Be- und Endladetätigkeit unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.
- Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal jährlich in rückengerechter Arbeitsweise unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren lassen.
- Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeitsblatt 3: Infos einkopieren und anpassen