Vorgehen für ein betriebliches Notfallmanagement
Jeder Betrieb muss sich auf Notfälle vorbereiten und Notfallmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zum Schutz der Anwesenden im Unternehmen treffen. Gleichzeitig dienen die Schutzmaßnahmen auch dem Schutz der Betriebsstätte vor Beschädigungen und Störungen der Arbeitsprozesse, die den Betrieb finanziell oder existenziell bedrohen können.
Ermitteln Sie systematisch, welche Notfälle vorkommen können. Selbst wenn einige Notfälle und Betriebsstörungen nur selten auftreten, muss die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten bereits im Vorfeld festgelegt und regelmäßig unterwiesen sowie eingeübt (z.B. Evakuierungsübungen) werden. Dadurch kann wertvolle Zeit gewonnen werden. So gehen Sie vor:
- Ermitteln Sie mögliche Notfälle und Betriebsstörungen
- Bewerten Sie die Auswirkungen auf Betrieb, Beschäftigte und betriebsfremde Personen
- Prüfen Sie, welche Vorkehrungen gegen Notfälle getroffen werden müssen und welche Anforderungen zu erfüllen sind.
- Planen Sie geeignete bautechnische Lösungen, sicherheitstechnische Anlagen und Arbeitsmittel
- Planen Sie darüber hinaus organisatorische Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen und Notfällen; dokumentieren Sie diese und kommunizieren Sie Ihren Mitarbeitenden, was zu tun ist.
- Prüfen Sie, ob die festgelegten Notfallmaßnahmen wirksam sind oder ob es noch Verbesserungsbedarf gibt
Zum Notfallmanagement zählt auch die Organisation der Ersten Hilfe. Dokumentieren Sie jede scheinbar noch so unbedeutende Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch! Selbst bei Spätfolgen können so Ansprüche auf Leistungen der Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden.
Generell gilt: Zu allen Notfallmaßnahmen sollten Sie Aufzeichnungen führen, wie zum Beispiel Störungsmeldungen, Protokolle und Berichte zu Unterweisungen, Notfallübungen und Arbeitsschutzbegehungen. Zum Erstellen und Ändern von Notfalldokumenten und Maßnahmen sollten neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit die im Bundesland zuständigen Behörden oder externe Fachkräfte (z. B. Berufsfeuerwehr, Brandschutzingenieur, Katastrophenschutz) hinzugezogen werden.