Vorgehen für ein betriebliches Notfallmanagement
Treffen Sie Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten und zum Schutz anderer Personen. Schutzmaßnahmen dienen auch dem Schutz der Betriebsstätte und helfen, Störungen der Arbeitsabläufe zu vermeiden, die den Betrieb finanziell oder existenziell bedrohen.
Selbst wenn Notfälle und Betriebsstörungen nur selten auftreten, muss die Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Vorfeld festgelegt, regelmäßig unterwiesen und eingeübt werden. So gehen Sie vor:
- Ermitteln Sie mögliche Notfälle und Betriebsstörungen.
- Bewerten Sie die Auswirkungen auf Betrieb, Beschäftigte und betriebsfremde Personen.
- Prüfen Sie, welche welche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind.
- Planen Sie geeignete bautechnische Lösungen, sicherheitstechnische Anlagen und Arbeitsmittel.
- Planen Sie darüber hinaus organisatorische Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen und Notfällen; dokumentieren Sie diese und kommunizieren Sie Ihren Mitarbeitenden, was zu tun ist.
- Prüfen Sie, ob die festgelegten Notfallmaßnahmen wirksam sind oder ob es noch Verbesserungsbedarf gibt.
Zum Notfallmanagement zählt auch die Organisation der Ersten Hilfe. Dokumentieren Sie jede scheinbar noch so unbedeutende Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch! Selbst bei Spätfolgen können so Ansprüche auf Leistungen der Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden.
Generell gilt: Zu allen Notfallmaßnahmen sollten Sie Aufzeichnungen führen, wie zum Beispiel Störungsmeldungen, Protokolle und Berichte zu Unterweisungen, Notfallübungen und Arbeitsschutzbegehungen. Zum Erstellen und Ändern von Notfalldokumenten und Maßnahmen sollten neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit die im Bundesland zuständigen Behörden oder externe Fachkräfte (z. B. Berufsfeuerwehr, Brandschutzingenieur, Katastrophenschutz) hinzugezogen werden.