Hinweise zur Wirksamkeitskontrolle

Alle Elektrogeräte und elektrische Anlagen müssen von einer Elektrofachkraft regelmäßig geprüft werden:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen mindestens alle vier Jahre
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Herstellerangaben, bzw. abhängig von der Fehlerquote, alle sechs bis 24 Monate

Die konkreten Fristen legen Sie in dieser Gefährdungsbeurteilung fest. Berücksichtigen Sie dazu auch die Herstellerangaben und die Nutzungsintensität. Die genannten vorgeschriebenen Maximalfristen dürfen nicht überschritten werden.

Tipp: Auch die Versicherungsbedingungen Ihrer Sachversicherungen können Prüffristen verlangen.