Hinweise zur Risikobeurteilung
Es gibt viele unterschiedliche Belastungen des Rückens und der Gelenke, für die jeweils geeignete gesonderte Beurteilungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise beim Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst.
Da beim Heben, Halten und Tragen neben dem Gewicht der Last unter anderem auch die Körperhaltung und Häufigkeit der Tätigkeit eine Rolle spielen, können keine verbindlichen Grenzwerte angegeben werden. Lasten größer als 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.
Spätestens bei Überschreitung der in der Tabelle genannten Lasten und Häufigkeiten sollten die Risiken genauer betrachtet werden.
Für eine orientierende Gefährdungsbeurteilung kann der Anhang I (Checkliste) der DGUV Information 208-033 genutzt werden [Tabelle eventuell ergänzen: Tabelle: Lasten – Tätigkeit und Häufigkeit pro Arbeitstag aus DGUV I 208-033, S.21]
Spezifische Anforderungen gelten für werdende Mütter sowie für Jugendliche:
- Schwangere Frauen dürfen gelegentlich (1-2 Mal/Stunde) zwischen 5 und 10 kg heben.
- Schwangere Frauen dürfen nicht für Arbeiten eingeteilt werden, die mit großen körperlichen Belastungen verbunden sind, z.B. mehr als 4 Stunden pro Tag stehen müssen (gilt nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats), sich häufig strecken oder beugen oder dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, längere Zeit Zwangshaltungen einnehmen müssen.