Hinweise für schwangere oder stillende Frauen

  • Dürfen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen und Tätigkeiten mit Kindern abhängig vom Immun- und Impfstatus ausführen.
  • Unzulässigen und unzumutbaren Infektionsgefährdungen dürfen schwangere oder stillende Frauen nicht ausgesetzt sein z.B. in Verbindung mit Instrumenten ohne Sicherheitsmechanismus oder durch luftübertragbare Infektionen.
  • Bei Unklarheiten bezüglich einzelner Tätigkeiten in Ihrer Praxis ist die Betriebsärztin, der Betriebsarzt oder zuständige Behörde einzubeziehen.
  • Teilt eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mit, sind die Gegebenheiten ihrer jeweiligen Tätigkeiten zu prüfen mit dem Ziel eine Weiterarbeit zu ermöglichen. Rangfolge der Maßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen falls erforderlich, der Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz, wenn die Umgestaltung nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist, Beschäftigungsverbot, wenn Umgestaltung oder Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz auszuschließen sind.
  • Schwangere Frauen dürfen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern müssen.
  • Für werdende und stillende Mütter ist bei vielen Gefahrstoffen von einem höheren Risiko auszugehen. Sicherheitsdatenblätter geben über die gefährdenden Eigenschaften Auskunft. Ggf. muss Rücksprache mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehalten werden.