
Gefährdung durch Infektionen
In allen Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr besteht innerhalb geschlossener Räume ein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Risiko ist in Einrichtungen besonders hoch, die der medizinischen Versorgung oder als Anlaufstelle für gefährdete Personen dienen.
Krankheitserreger können zum Beispiel durch Bisse und Kratzer von Menschen oder Tieren, Stich- und Schnittverletzungen an scharfen Arbeitsgeräten, Scherben, scharfe Kanten, Kontakt mit kontaminierten Flächen, Umgang mit kontaminierten Gegenständen wie Schmutzwäsche und über Aerosole in der Luft, auch Anhusten oder Anniesen, übertragen werden.
Luftübertragbar sind beispielsweise Influenza- und Coronaviren sowie Tuberkulosebakterien.
Bei gesichtsnahen Tätigkeiten ist das Risiko besonders hoch. Außerdem können dabei auch Streptokokken übertragen werden. Problematisch sind dabei vor allen die antibiotikaresistenten Stämme.
Beim direkten Kontakt mit infizierten Personen oder kontaminierten Oberflächen können Magen-Darm-Keime oder Pilze übertragen werden.
Dort wo viele Kinder behandelt oder betreut werden, besteht zusätzlich erhöhte Gefahr einer Infektion mit Röteln, Mumps, Masern, Windpocken und Keuchhusten.
Wichtige Hinweise zum Thema Infektionen
Bei aufsuchenden Tätigkeiten müssen auch Gefährdungen und Belastungen im Haushalt der Klientinnen und Klienten beurteilt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen und Beschäftigte ohne spezifisches Fachwissen oder regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen sind erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt, weil sie die Situation häufig nicht immer richtig einschätzen können. Dazu zählen z.B. Tätigkeiten in häuslicher Umgebung sowie Beschäftigte, Ehrenamtliche und Familienangehörige mit Aufgaben in der Jugend-, Flüchtlings- und Drogenhilfe, Tafeln und Fahrdienste.
Nach § 4 BioStoffV müssen Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung fachkundig beraten lassen, sofern Sie nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Nach Biostoffverordnung muss die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Abhängig von der Branche sind besondere Vorgaben zu berücksichtigen. Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind hinsichtlich ihrer Infektionsgefährdung einer Schutzstufe zuzuordnen. Es werden vier Schutzstufen in Abhängigkeit von der Höhe der tätigkeitsbedingten Infektionsgefährdungen unterschieden. Die Schutzstufen sind ein Maßstab für die Höhe der Infektionsgefährdung einer Tätigkeit und bestimmen das erforderliche Schutzniveau. Sie orientieren sich an der Risikogruppe des jeweiligen Biostoffs.
- Biostoffverordnung
- Hygieneverordnungen der Bundesländer
- Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege | TRBA 250
- Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | TRBA 400
o Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen | TRBA 500
- Benutzung von Schutzkleidung | DGUV Regel 112-989
- Benutzung von Schutzhandschuhen I DGUV Regel 112-995
Informationen, Handlungshilfen
- Anleitung zur Ersten Hilfe / DGUV Information 204-006
- Verbandbuch / BGW 09-17-000
- Infektionsschutz, Hygiene, Biostoffe | www.bgw-online.de/hygiene
- Hautschutz- und Händehygienepläne für verschiedene Berufsgruppen / www.bgw-online.de/hautschutzplaene
Qualifizierung
- BGW-Lernportal: Infektionsschutz, Hygiene, Biostoffe / Inhalt: Infektionsschutz, Hygiene und Biostoffe: BGW-Lernportal
- Seminar der BGW: Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Seminarinhalt ist die Umsetzung der Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe | TRBA 250 /www.bgw-online.de/seminare » Seminarkürzel: BIOV
Weiterführende Informationen
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