Betriebliches Gefahrstoffmanagement
Für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement müssen von der Beschaffung bis zur Entsorgung von Gefahrstoffen die wichtigsten Strukturen und Prozesse definiert sein sowie klare Verantwortlichkeiten und Aufgaben delegiert werden. Für die Gefährdungsbeurteilung zuständige Personen müssen nach Gefahrstoffrecht eine besondere Fachkunde nachweisen.
Für die verwendeten Gefahrstoffe sind alle Informationen über stoffbezogene Eigenschaften, Einstufungen, Art und Dauer der Tätigkeiten sowie Arbeitsverfahren zu ermitteln. Insbesondere müssen die Sicherheitsdatenblätter der Stoffe vorliegen und es muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden. Die Informationen helfen dabei, die erforderlichen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit den eingesetzten Gefahrstoffen arbeitsbereichs- oder tätigkeitsbezogen zu ermitteln.
Kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe werden mit Sicherheitsdatenblättern geliefert. Sie enthalten die Gefahren- und Sicherheitshinweise (sogenannte H- und P-Sätze), Hinweise zur Handhabung und Lagerung sowie zur persönlichen Schutzausrüstung. Nicht kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe sollten ebenfalls mit Produktinformationen zu den Inhaltsstoffen geliefert werden.