Aufsuchende Tätigkeiten
Wenn Tätigkeiten wie Beratung, Betreuung, Behandlungen und Therapien im Rahmen von Hausbesuchen oder sonstige Dienstleistungen an einem anderen Ort stattfinden, können ähnliche aber auch ganz andere Gefährdungen auftreten als im eigenen Betrieb. Es kann beispielsweise vorkommen, dass ungeprüfte private Geräte aus dem Haushalt verwendet werden. Spezifische Gefährdungen können aus einer starken emotionalen Inanspruchnahme der Tätigkeit, durch nicht eingehaltene Absprachen, unberechenbares oder sogar belästigendes Verhalten der Klienten und Klientinnen und aggressiven Tieren resultieren. Fehlende kollegiale Unterstützung bei Alleinarbeit stellt eine besondere Herausforderung dar.
Ungünstige Rahmenbedingungen wie zum Beispiel nicht funktionierende Technik sowie mangelhafte hygienische und bauliche Bedingungen vor Ort erhöhen die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Auf diese und andere Bedingungen der Arbeitsumgebung haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen kaum einen unmittelbaren Einfluss. Somit kommt es darauf an, sich optimal auf die Gegebenheiten vor Ort vorzubereiten. Eventuell lassen sich manche Bedingungen durch Vereinbarungen mit den Klienten und Klientinnen anpassen. Deshalb sollte möglichst bei der ersten Terminvereinbarung schon ermittelt werden, welche Gefährdungen vor Ort auftreten und geeignete Vereinbarungen zur Risikominimierung getroffen werden. Beschäftigte sind über bekannte Gefährdungen zu unterweisen und müssen sensibilisiert werden, über neue Gefährdungen zu informieren, damit sie in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung einfließen können.