Online Handlungshilfe zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gibt es sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Pflege. Sie unterstützt Sie dabei, Gefährdungen systematisch durchzugehen und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation anzulegen.

Legen Sie Arbeitsbereiche fest und erfassen Sie Tätigkeiten. Ermitteln Sie Gefährdungen und beurteilen Sie Risiken. Berücksichtigen Sie allgemeine Gefährdungsfaktoren wie psychische Belastungen, elektrischen Strom oder den Umgang mit Gefahrstoffen.

Wählen Sie geeignete Maßnahmen. Wenn alle bei den Schutzmaßnahmen mitmachen, sind das beste Voraussetzungen für ein gesundes und leistungsfähiges Team.

Gefährdungsbeurteilung: Wer ist beteiligt?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Falls vorhanden: betriebliche Interessen­vertretungen und Arbeitsschutz­ausschuss. Beteiligen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise.

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Jedes Thema wird mit Links zu Hintergrundinformationen auf bgw-online.de und Verweisen auf gesetzliche Grundlagen ergänzt. Die Online-Gefährdungsbeurteilung für die Pflege ist eine gemeinsame Entwicklung der BGW und verschiedener Kooperationspartner und -partnerinnen.

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