Beratung

Im Vordergrund der Präventionsarbeit steht die Beratung der Betriebe durch unsere Arbeitsschutzexpertinnen und Arbeitsschutzexperten sowie Aufsichtspersonen. Die Beratung umfasst alle Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und informiert über die notwendige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Praxisnahe Prävention bedeutet für uns, Sie in die Lage zu versetzen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dafür bieten wir nicht nur Betriebsberatungen, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung sowie Medienangebote, sondern stehen Ihnen auch direkt für Fragen zu Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Informationsangebot von bgw-online.

Zum Leistungsangebot der BGW im Bereich Beratung gehört:

  • das Erforschen der Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten sowie Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur ihrer Verhütung
  • Erarbeitung der Unfallverhütungsvorschriften sowie wichtiger Regelungen für die BGW durch die Fachausschüsse
  • Mitwirken der BGW am deutschen und europäischen Normenwerk
  • Werbung für sicheres Arbeiten auf Messen und Veranstaltungen
  • Der steigenden Sensibilität gegenüber Schadstoffen am Arbeitsplatz wird mit immer verfeinerten Messmethoden Rechnung getragen. Die dafür nötigen Mess- und Analyseverfahren werden ständig weiterentwickelt.

Beratung und Kooperation

Im Bereich Prävention sind zahlreiche Aufsichtspersonen für die rund 630.000 Mitgliedsunternehmen der BGW tätig. Die Betriebe, die vor Ort beraten und überwacht werden, wählen wir sorgfältig aus. Die wichtigsten Kriterien dabei sind die Einschätzung der Gefährdungssituation (Unternehmen, Branche, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Tätigkeit) sowie die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle.

Unfälle untersuchen und bei Berufskrankheiten ermitteln

Zu den Aufgaben der Präventionsdienste gehört, Arbeitsunfälle zu untersuchen sowie bei Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten zu ermitteln. Arbeitsunfälle werden genauer untersucht, wenn die Anzeige darauf schließen lässt, dass vermeidbare Sicherheitsmängel den Schadensfall verursacht haben.

Vorrangiges Ziel ist es, diesen Mangel abzustellen und dafür zu sorgen, dass sich ein Unfall dieser Art nicht wiederholt. Oftmals ergeben sich daraus auch wichtige Anhaltspunkte für betriebsübergreifende Präventionsmaßnahmen.

Schwerpunkte: Wirbelsäulen- und Hauterkrankungen

Eine Unfalluntersuchung kann auch erforderlich werden, wenn die Bezirksverwaltungen zusätzliche Informationen benötigen oder wenn zu prüfen ist, ob Dritte für Unfallkosten in Regress zu nehmen sind (zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit, Haftung von Maschinenherstellern usw.).

Das Berufskrankheiten-Verfahren ist Aufgabe der BGW-Bezirksverwaltungen. In Zweifelsfällen werden die Präventionsdienste um Ermittlungen vor Ort und um eine Stellungnahme gebeten. Die meisten Ermittlungen sind bei Erkrankungen der Wirbelsäule und der Haut erforderlich.