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Arbeitsmedizinisches Kolloquium Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung im Lichte der DGUV Vorschrift 2

Termin:
Veranstaltungsort: Bochum

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Am 1. Juni 2026 ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Kraft getreten. Sie macht transparenter, welche Vorgaben für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Organisation des Arbeitsschutzes verpflichtend sind und welche Rolle dabei Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen. Vieles zielt darauf ab, den Betrieben mehr Flexibilität zu ermöglichen. 

Ist jetzt alles neu? Nein, Vieles hat sich bewährt, ist aber jetzt verständlicher beschrieben. Ein großer Schritt ist die Möglichkeit zur digitalen Betreuung.

Unter der wissenschaftlichen Leitung des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum und in Kooperation mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe lädt die BGW am Mittwoch, 09.12.2026 von 15.00 bis 18.30 Uhr zu einem arbeitsmedizinischen Kolloquium für Arbeits- und Betriebsmediziner/innen zur Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ein.

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 4 Punkten (Kategorie: A) anrechenbar.

Veranstaltungsort

BGW Bezirksverwaltung Bochum

Universitätsstr. 78

44789 Bochum

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