Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Artikelnummer: BGW 09-19-041
Vergleicht man die in Pathologien verwendeten Chemikalienmengen mit denen anderer Laboratorien des Gesundheitsdienstes, lässt sich feststellen, dass beträchtliche Mengen eingesetzt werden.
Dabei handelt es sich im hauptsächlich um den Konservierungsstoff Formaldehyd, verschiedene Lösungsmittel und diverse Farbstoffe. Sowohl aufgrund der Menge als auch der Vielzahl der eingesetzten Chemikalien ist ein höheres Gefährdungspotenzial als in allgemeinen medizinischen Laboratorien gegeben. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Gefährdung durch die Verwendung von Formaldehyd.
Für Pathologien sollten sichere Arbeitsbedingungen für Tätigkeiten mit Chemikalien beschrieben werden. Zu diesem Zweck haben Arbeitsschutzexperten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGW und Unfallkasse Hessen) ihre Kenntnisse zu Arbeitsabläufen, Gefährdungen und praxisüblichen Schutzmaßnahmen systematisch aufbereitet und mit Praktikern, Pathologen (Mitglieder des Berufsverbands deutscher Pathologen BdP) und Medizinisch Technischen Assistenzen (Mitglieder des Deutschen Verbands Technischer Assistentinnen und Assistenten DVTA) erörtert. Dabei wurden die aus betrieblichen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zu inhalativen Gefährdungen sowie weitere für den Arbeitsschutz relevante Themen, wie zum Beispiel die Auswahl der richtigen Handschuhe, die korrekte Lagerung der Gefahrstoffe, notwendige Maßnahmen beim Transport gefährlicher Stoffe und die arbeitsmedizinische Vorsorge berücksichtigt.
Bei nahezu allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Maßnahmen werden in der Broschüre "Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie" beschrieben.
Auch wenn die rechtlichen Grundlagen und Verweise inzwischen teilweise veraltet sind, bietet die Broschüre wichtige Informationen zur systematischen Gefährdungsbeurteilung, welche fachlich weiterhin Bestand haben. Deutlich sichtbar sind die Änderungen insbesondere durch die seit 2015 gültige Gefahrstoffkennzeichnung mit den zugehörigen H-Sätzen. Darüber hinaus haben neue Untersuchungen und Publikationen zur inhalativen Belastung und zugehörigen Schutzmaßnahmen diesbezüglich das damalige Wissen ersetzt. Die dazu vorliegenden Erkenntnisse [1, 2] sollten genutzt werden.
Unser Hinweis:
Wir empfehlen als Überblick über zu berücksichtigende Gefährdungen durch Gefahrstoffe in der Pathologie die vorliegende Broschüre zu verwenden. Die aktuellen Erkenntnisse zur inhalativen Exposition können aus den Publikationen im Anhang entnommen werden. Zur Gefährdungsbeurteilung sind die aktuellen rechtlichen Grundlagen zu recherchieren.
Weitere Publikationen
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