Ein Friseur rasiert am Kopf eines Kunden eine Linie.

Pilzinfektionen in der Friseurbranche

Die Hilfen zur Hygiene in der Friseurbranche wurden zurückgezogen und werden aktuell überarbeitet. Dies ist notwendig, um die Aussagen der BGW mit denen der zuständigen staatlichen Behörden abzustimmen (Zuständigkeit staatliche Gesundheitsämter, Infektionsschutzgesetz).

Seit einigen Jahren ist in Deutschland der Pilz Trichophyton tonsurans im Zusammenhang mit der Friseurbranche in Erscheinung getreten. Es wurden bei Kunden und Kundinnen nach Besuchen in Einrichtungen dieser Branche vermehrt Haut- und/oder Kopfhautinfektionen durch diesen Pilz diagnostiziert.

Derzeit geht man von einer anwachsenden Fallzahl in Deutschland aus. Insbesondere gibt es seit einigen Monaten viele Hinweise über einen zeitlichen Zusammenhang von Barber-Shop-Besuchen und dem Auftreten von Hautpilzinfektionen.

Hauterkrankungen wie Ringelflechte der Kopfhaut

Trichophyton tonsurans ist ein Hautpilz, der eine Hauterkrankung "Dermatophytose" beim Menschen hervorrufen kann. Er wird durch nahen Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen – unter anderem über infektiöse kleine Hautschuppen über das Umfeld. Besonders relevant sind dabei Tätigkeiten, die kleinste Verletzungen an der Kopfhaut verursachen – wie zum Beispiel Rasuren. Die Hauterkrankung zeigt sich in der Friseurbranche hauptsächlich am Kopf in Form einer sogenannten Tinea capitis (Ringelflechte der Kopfhaut).

Hygienemaßnahmen nötig, um Infektionen zu verhindern

Es sind passende Hygienemaßnahmen erforderlich, um diese und auch andere Infektionen zu vermeiden und ein Weiterverbreiten der Pilzinfektion zu verhindern. Diese Maßnahmen betreffen das Umfeld der Kundschaft, die Arbeitsmittel, vor allem die Scher- und Schneidwerkzeuge, die mit der Klientel Kontakt haben, sowie die verwendeten Wäscheartikel (Handtücher, Umhang etc.).

Um eine Weiterverbreitung der Infektion sicher zu vermeiden, müssen besonders die Scher- und Schneidwerkzeuge nach jeder Benutzung gereinigt und mit geeigneten Mitteln und Verfahren desinfiziert werden.

Die Mittel, die sich zur umfassenden Desinfektion im Betrieb eignen, bietet Ihnen der Verbund für Angewandte Hygiene e. V.

Nähere Auskünfte kann Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt geben.

Sollte eine Erkrankung bei Versicherten der BGW auftreten (Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte in der Friseurbranche) bieten wir Ihnen weiterführende Hinweise zur Meldung einer Berufskrankheit.

Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.