Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung Die elfte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steuern die Angelegenheiten ihrer gesetzlichen Unfallversicherung selbst – nach diesem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet die BGW. Das bedeutet, diejenigen, die nahe an der Praxis sind, bringen ihre Erfahrungen in die Arbeit der Berufsgenossenschaft ein und treffen gemeinsam entsprechende Beschlüsse.
In der elften Amtsperiode von Oktober 2011 bis Oktober 2017 hat die Selbstverwaltung grundlegende Entscheidungen getroffen und war an bedeutenden Projekten beteiligt: Die Versicherungsbeiträge konnten zweimal gesenkt werden, in der Hamburger HafenCity entsteht ein gemeinsames Präventionszentrum von BGW und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts überreicht. Dies sind nur drei Beispiele für Arbeitsgebiete, die durch die Selbstverwaltungsmitglieder entscheidend gestaltet wurden.
Als Expertinnen und Experten auf ihren eigenen Fachgebieten standen sie der Verwaltung stets auch beratend zur Seite.
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