Ein-Euro-Jobs in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Informationen für Maßnahmeträger und Einsatzstellen
Ein-Euro-Jobber sind ihren festangestellten Kollegen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes in allen Punkten gleichgestellt: beim Recht auf Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz genauso wie bei ihren eigenen Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz.
Die Broschüre informiert Maßnahmeträger und Einsatzstellen über Versicherungsumfang und Zuständigkeiten der Unfallversicherungen sowie Aufgabenverteilung der Arbeitgeber im Arbeitsschutz. Ergänzt werden diese Hinweise um Tipps und Informationen zur Integration der Ein-Euro-Jobber in die betrieblichen Abläufe und die besonderen Aspekte bei solchen Kurzzeiteinsätzen betriebsfremder Personen.
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