Moderator: Wenn wir über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sprechen, dann geht es um mehr als nur um Fluchtwege, erste Hilfe-Kästen oder Feuerlöscher. Je nach Branche oder auch Arbeitsplatz gibt es ganz unterschiedliche Gefahrenquellen. Ich bin Ralf Podszus und in dieser Folge wollen wir uns den Arbeitsschutz in Physiotherapiepraxen einmal genauer anschauen. Zwei Folgen haben wir dazu schon gemacht, hört da gerne mal rein, falls ihr die verpasst habt. Ja, da haben wir unter anderem über die Basics des Arbeitsschutzes gesprochen und über die Betriebsbesichtigung. Heute geht es um ein ganz bestimmtes Gerät, das in vielen Praxen zu finden ist. Die Therapieliege, sie gehört zur Standardausstattung in Physiotherapie Praxen und kann bei versehentlicher oder unkontrollierter Betätigung der Höhenverstellung schwere Unfälle verursachen.
Einspieler: Eine Reinigungskraft ist gerade dabei, den Behandlungsraum einer Physiotherapiepraxis zu putzen. In der Mitte steht eine Therapieliege. Die Frau kniet sich auf den Boden, um auch unter der Liege sauber machen zu können. Dabei passiert das Unglück, die Reinigungskraft kommt mit ihrem Knie auf das Fuß Pedal zur Höhenverstellung der Liege, sie wird zwischen der Hubmechanik und der Liegefläche eingequetscht und tödlich verletzt.
Moderator: Wie solche Unfälle verhindert werden können und worauf es bei der Anschaffung, der Nutzung oder auch der Sicherung von Therapieliegen ankommt, das bespreche ich jetzt mit Rolf von Gimborn. Er arbeitet als Aufsichtsperson bei der BGW und ist dabei unter anderem für die Überprüfung von Therapieliegen in Physiotherapiepraxen zuständig. So von Ralf zu Rolf, ich grüße dich.
Rolf von Gimborn: Hallo Ralf.
Moderator: Rolf, bei deiner Arbeit geht es wahrscheinlich nicht nur um Therapieliegen. Was genau machst du als Aufsichtsperson bei der BGW?
Rolf von Gimborn: Als Aufsichtsperson bei der BGW besichtige ich Mitgliedsbetriebe der BGW, um dort zu überprüfen, wie der Stand der Arbeitssicherheit ist zum Schutz der Beschäftigten. Und im Zuge der Vorbesprechung und der nachfolgenden Besichtigung schlage ich dann dem Unternehmer Maßnahmen vor, wie er den Arbeitsschutz verbessern kann.
Moderator: Dann kommen wir jetzt zu den gefährlichen Therapieliegen. Na eben haben wir ja gehört, die können schnell zur Gefahr werden. Von welchen unangenehmen Unfällen mit Therapieliegen hast du schon einmal gehört oder diese gar selbst mitbekommen?
Rolf von Gimborn: Bei der BGW sind Unfälle bekannt dadurch, dass Therapieliegen unbeabsichtigt runtergefahren wurden und dabei wurden Personen eingequetscht und tödlich verletzt.
Moderator: Was muss ganz grundsätzlich bei Therapieliegen beachtet werden?
Rolf von Gimborn: Also grundsätzlich muss beachtet werden, dass Therapieliegen eben den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gebaut wurden und betrieben werden. Und dazu gehört auch, dass sie nicht unbeabsichtigt runterfahren dürfen.
Moderator: Das würde ich mir wünschen. Wie kann es das geben, dass die einfach so von sich aus sagt „so, jetzt geh ich mal runter“?
Rolf von Gimborn: So ganz von alleine geht das nicht. Das kann immer nur passieren, wenn der Bediener oder eine dritte Person, zum Beispiel die Reinigungskraft, unbeabsichtigt an die Stellfunktion kommt und die Therapieliege dann runterfährt.
Moderator: Müssen die Geräte speziell gewartet werden? Also wann muss eine Liege vielleicht sogar komplett ausgetauscht werden?
Rolf von Gimborn: Also eine Liege komplett ausgetauscht werden muss erstmal nicht. Therapieliegen müssen wie alle Medizinprodukte gewartet werden, regelmäßig nach Herstellerangaben. Das gilt natürlich nur für Medizinprodukte, die nicht nur einmal verwendet werden dürfen.
Moderator: Warum ist hier eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
Rolf von Gimborn: Eine Gefährdungsbeurteilung ist so wichtig, um festzustellen, ob die Therapieliege über Maßnahmen zum Schutz des Bedieners einerseits und Schutz von Dritten andererseits verfügt. Man spricht da von Basiseinrichtungen zum Schutz der Bediener und von Sperrfunktionen zum Schutz von Dritten, die dafür sorgen müssen, dass die Therapieliegen, wenn sie nicht in Gebrauch sind, auch nicht bewegt werden können.
Moderator: Gibt es gesetzliche Vorgaben zu Therapieliegen?
Rolf von Gimborn: Es gibt gesetzliche Vorgaben, dass Therapieliegen sicher gebaut werden müssen, dass, diese Vorgaben standen bis 2021 im Medizinproduktegesetz, und jetzt finden sich in der Medical Device Regulation, das ist eine EU Verordnung, die sich mit den Anforderungen bei der Herstellung von Medizinprodukten beschäftigt.
Moderator: Wie funktioniert so eine Überprüfung? Wenn man jetzt eine Therapieliege in Augenschein nimmt, in der Praxis durch BGW Aufsichtspersonen wie dich.
Rolf von Gimborn: Wenn wir eine Liege antreffen, dann prüfen wir, ob diese Liege über eine Basismaßnahme zum Schutz des Bedieners verfügt und auch eine Sperrfunktion zum Schutz von Dritten hat.
Moderator: Und dann schaust du als allererstes hat er noch alle Arme oder hat die Therapieliege da schon was abgeknackst?
Rolf von Gimborn: Nein, an dem äußeren Zustand der Therapieliegen, ob da Farbe abgeblättert ist oder nicht, sieht man das nicht, da muss man sich schon die Stellorgane angucken.
Moderator: Ich hab mir schon gedacht, Therapieliegen, die tun immer nur so harmlos. Ja, nach welchen Kriterien und rechtlichen Vorschriften wird denn genau geprüft?
Rolf von Gimborn: Also wir prüfen nach Kriterien, ob bei Therapieliegen über eine Basismaßnahme und über Sperrvorrichtung verfügen und die rechtlichen Grundlagen, die wir dabei zu Rate ziehen, sind die aktualisierten Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Information der zuständigen obersten Landesbehörden für Medizinprodukte über Sicherheitsrisiken von elektrisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegenden.
Moderator: Was ist für den Praxisbetreiber oder die Praxisbetreiberin der Liegen zu beachten? Weil jetzt hat man erst mal so ein Ding vor der Nase und kann ja nicht gleich mit bloßem Auge sehen, das ist gut, das ist schlecht.
Rolf von Gimborn: Eigentlich sollte der Betreiber schon hier tätig geworden sein und über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt haben, ob die Liege sicher ist und dem Stand der Technik entspricht oder ob die Liege nachgerüstet werden muss.
Moderator: Also diese Kenntnis wird auf jeden Fall vorausgesetzt?
Rolf von Gimborn: Diese Kenntnis wird insofern vorausgesetzt, dass die BGW diese Informationen schon seit vielen Jahren auf ihrer Homepage hat und das auch in entsprechenden Veröffentlichungen bekannt machte.
Moderator: Was sind denn typische Fehler, die in Bezug auf Therapie legen gemacht werden? Kannst du uns da mal ein paar Beispiele von deinen Praxisbesuchen nennen?
Rolf von Gimborn: Häufig sind die vorgefundenen Therapieliegen in den Praxen sehr alt und wurden nie nachgerüstet. Dann fehlt in der Regel die Sperrfunktion, die den Schutz von Dritten gewährleistet und auch die Bedienelemente sind sehr häufig frei zugänglich und nicht gegen Fehlfunktion abgedeckt.
Moderator: Und wenn dann so ein altes Prüfsiegel von Kaiser Wilhelm da drauf klebt, dann weiß man als Patient oder Patientin auch schon, oha, die ist schon ein bisschen älter.
Rolf von Gimborn: Therapieliegen müssen jährlich geprüft werden, von daher sollte ein Siegel von Kaiser Wilhelm mit dem Reichsadler da nicht mehr vorhanden sein.
Moderator: Wie unterstützt die BGW Praxen, wenn es um das Thema Therapieliegen geht, also welche Angebote und welche Seminare gibt es bei euch zum Thema Arbeitsschutz? Gerade wenn jetzt mancher Zuhörer oder manche Zuhörerin denkt, ach herrje, was muss ich hier noch mal genau wissen oder wie erkenne ich da was?
Rolf von Gimborn: Mit Medizinprodukten befassen sich in Deutschland nicht viele Behörden und auch für die BGW ist das nur ein Randthema. Informationen bekommen die Versicherten bei einem Seminar „Sicherer Umgang mit Medizinprodukten“. Das Seminar ist W10 und wird bundesweit angeboten.
Moderator: Ja, das sollte man auch diese Termine wirklich wahrnehmen. Bei 8 bis 10 Seminarangeboten im Jahr und dann weiß man ja perfekt Bescheid, weil da wird dann ja alles gesagt.
Rolf von Gimborn: Therapieliegen ist nur ein Medizinprodukt in unseren Betrieben und der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt nicht nur auf den Therapieliegen, sondern auf Medizinprodukten allgemein. Therapieliegen sind spezielle Medizinprodukte und diese speziellen Informationen, die Therapieliegen betreffen, die finden sich auf der Homepage der BGW unter dem Stichwort „Therapieliegen“. Dort gibt es Informationen, wie Therapieliegen im Bestand nachgerüstet werden können, damit sie dem Stand der Technik entsprechen. Und es gibt Hinweise, wie neue Therapieliegen aussehen müssen, damit sie dem Stand der Technik entsprechen und damit sicher sind. Und weiterhin gibt es dort Informationen, wie die BGW die Nachrüstung von Therapieliegen oder auch die Neuanschaffung von Therapieliegen finanziell unterstützt.
Moderator: Da gibt es dann auch Förderungsmöglichkeiten. Kannst du da auch ein bisschen was genauer verraten?
Rolf von Gimborn: Die BGW fördert finanziell die Nachrüstung von Therapieliegen im Bestand, wenn die Sicherheitstechnik über die Mindestanforderungen hinausgehen. Und auch bei der Neuanschaffung kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die Sicherheitstechnik über die Mindestanforderungen in den Vorschriften hinausgehen.
Moderator: Zusammenfassend kann man also auf jeden Fall sagen, wenn man eine Therapieliege benutzt, dann sollte man sich damit auskennen und das Wissen auch regelmäßig auffrischen und natürlich auch überprüfen, ob die Liege auch wirklich alle Sicherheitsstandards erfüllt, also dass man da nicht versehentlich gegenkommt und dann passiert gleich ein Unheil. Eben nicht nur an sich denken, auch an alle anderen Beteiligten, die vielleicht versehentlich dagegen kommen können. Vielen Dank Rolf für die Infos zu den Therapieliegen.
Rolf von Gimborn: Gerne. Das hat mir viel Spaß gemacht, Ralf.
Moderator: Wenn ihr noch mehr über das Thema Arbeitsschutz oder speziell zum Bereich Physiotherapiepraxen erfahren wollt, dann klickt auf die Links in den Shownotes dieser Podcast Folge. Alle Herzschlagfolgen zum Nachhören findet ihr auf der Podcast Plattform eurer Wahl und natürlich auch auf www.bgw-online.de/Podcast. Wenn euch diese Folge gefallen hat, dann lasst gerne eine Bewertung da. Das geht zum Beispiel bei Spotify oder auch bei Apple Podcasts. Tschüss, bis zum nächsten Mal. So Rolf, ich leg mich jetzt hin.
Rolf von Gimborn: Ich auch. Schick mir erst mal einen Kaffee.