Gefahrstoffe: Orientierungs- und Entscheidungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung

Jeder Betrieb hat die Aufgabe, eine Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen. Das Ergebnis muss schriftlich dokumentiert sein. Ein Problem ist es jedoch, bei der Fülle an Informationsmöglichkeiten, die für die eigene Fragestellung geeigneten Quellen zu finden.

Eine Möglichkeit einer rechtssicheren, vereinfachten Gefährdungsbeurteilung nach Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 besteht darin, branchen- oder tätigkeitsspezifische Publikationen heranzuziehen. Sind in diesen Publikationen Maßnahmen als standardisierte Arbeitsverfahren vorgegeben und anwendbar, so vereinfacht sich die Gefährdungsbeurteilung erheblich. Sollen diese Quellen zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden, müssen sie unmittelbar auf die zu beurteilende Tätigkeit übertragbar sein. Anwendungsbereich, Tätigkeit und Rahmenbedingungen der betrieblichen Tätigkeiten müssen mit den beschriebenen Gegebenheiten übereinstimmen. Durch die Einhaltung der im Verfahren beschriebenen Rahmenbedingungen ist ein sicheres Arbeiten und bei Stoffen mit Grenzwerten auch die Grenzwert-Einhaltung in der Regel möglich.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss ebenso dokumentiert werden wie die Informationsquellen, auf die Bezug genommen wird. Die Zusammenstellung von Orientierungs- und Entscheidungshilfen legt den Schwerpunkt auf typische Tätigkeitsfelder in BGW-Betrieben. Für eine Vielzahl von Standardtätigkeiten liefern diese Informationsquellen ausreichende Informationen für die jeweilige Fragestellung.

Die Listen werden regelmäßig aktualisiert. Ergänzende eigene Recherchen sind empfehlenswert.

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