Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung: verschiedene Berufsgruppen

Die BGW bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Wird ein Unternehmen eröffnet oder eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, so sollten sich die Unternehmerin oder der Unternehmer innerhalb einer Woche bei der BGW anmelden.

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Schwangerenvor- und nachsorge
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker
  • Visagistinnen und Visagisten
  • Unternehmerinnen und Unternehmer von Schlankheits-, Sonnen-, Tätowier- und Piercingstudios
  • Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
  • Friseurinnen und Friseure
  • Krankengymnastinnen und Krankengymnasten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
  • Weitere Berufsgruppen

Bei Änderungen im Unternehmen, zum Beispiel Gesellschafterinnen- oder Gesellschafterwechsel, Einstellung eines Unternehmensteils und so weiter, sollte dies schnellstmöglich der BGW angezeigt werden (Frist von 4 Wochen).

GmbH, Mini-GmbH und der GmbH und Co.KG

Handelt es sich um ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, Mini-GmbH und der GmbH und Co.KG? Dann fragen wir Sie im Online-Formular nach zusätzlichen Angaben. Wenn Sie das PDF zur Anmeldung nutzen, füllen Sie bitte unbedingt den zusätzlichen Fragebogen MUB002b aus (einfach ausdrucken, ausfüllen, absenden).