Welche Anforderungen gibt es an eine Person, auf die Pflichten übertragen werden sollen?

Erforderlich sind Zuverlässigkeit und Fachkunde. Das heißt insbesondere, dass die beauftragte Person über die fachliche Qualifikation verfügt, um Gefährdungen im Betrieb erkennen und Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Die DGUV-Regel 100-001 stellt klar, dass dazu neben Fachwissen praktische Erfahrung nötig ist. Die beauftragte Person sollte aufgrund der Betriebsgröße und Organisationsstruktur noch unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden sein und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen entweder selbst durchführen oder unmittelbar anordnen.