Was hat sich geändert?

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert und traten mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Somit hat die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ("Branchenstandards") zurückgezogen. Die BGW empfiehlt jedoch grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb.