Was empfiehlt die BGW?

Grundsätzlich ist die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb ratsam:

  • A = Abstand – mindestens 1,5 Meter zwischen Personen in Innenräumen so weit wie möglich einhalten.
  • H = Hygiene – richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge, Desinfektion oder Waschen der Hände sowie bei coronatypischen Symptomen zu Hause bleiben.
  • A = Arbeiten mit Maske – überall wo der Abstand zu Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht, sollte mindestens ein Mund-Nasen-Schutz/eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (z. B. FFP2-Maske) ge­tragen werden. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Masken bietet der BGW-Maskenkompass.
  • L = Lüften von Innenräumen regelmäßig durchführen. Weitere Informationen zum Lüften

Bereits installierte Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise transparente Abtrennungen oder Händedesinfektionsspender, können bestehen bleiben. Ebenfalls sind Testangebote für die Beschäftigten weiterhin sinnvoll und eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Ausbrüchen im Betrieb.

Je nach Gefährdungslage beispielsweise durch regional hohe Inzidenzen ("Hotspots"), durch Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Virusvarianten und abhängig vom Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden:

  • unnötige betriebsbedingte Kontakte vermeiden, zum Beispiel durch Homeoffice
  • Reinigungs-/Hygieneplan anpassen
  • Atemschutzmasken, zum Beispiel FFP2-Masken, verwenden
  • vermehrte Testangebote für Beschäftigte