Einsatz für die Versicherten BGW magazin - 1/2023
Die Dezember-Sitzung der BGW-Vertreterversammlung stand ganz unter dem Eindruck des Covid-19-Versicherungsgeschehens. Wie wirkt sich die extrem hohe Zahl der Fälle auf die Bearbeitung und den Haushalt der BGW aus? Immer vor Augen hatten die Teilnehmenden dabei den Anspruch, Versicherte weiterhin zuverlässig zu betreuen – gerade auch bei langfristigen Folgen einer Covid-19-Erkrankung. Thema war außerdem, wie kleine Unternehmen künftig noch besseren Zugang zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung erhalten können.
Die Sitzung leitete der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dietmar Erdmeier. Zu Beginn gab er einen Ausblick auf die Sozialwahlen 2023, in denen auch die Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung neu bestimmt werden. Bei der BGW stehe nun fest, dass es eine Friedenswahl werde, sagte Erdmeier. Vorstandsvorsitzender Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach erläuterte, dass sich die Vertreterversammlung der BGW aus jeweils 30 Mitgliedern aufseiten der Versichertenvertretung und der Arbeitgebervertretung zusammensetze. Die zur Wahl eingereichte Liste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände umfasse 30 Bewerberinnen und Bewerber. Ebenso viele Bewerberinnen und Bewerber seien insgesamt mit den drei Listen der Versichertenvertretung eingereicht worden ("Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte e. V.", "Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e. V., Kolpingwerk Deutschland Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e. V." und "ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft"). Der Wahlausschuss habe folglich feststellen können, dass keine Wahlhandlung stattfinden werde.
Zusammengefasst: Sozialwahlen 2023
Friedenswahl bei der BGW
Offizieller Wahltermin der Sozialwahlen ist der 31. Mai 2023. Das Wahlverfahren hängt davon ab, wie viele Vorschlagslisten im Vorfeld eingereicht wurden beziehungsweise wie viele Bewerberinnen und Bewerber darauf stehen. Bei einer Friedenswahl – wie jetzt bei der BGW – entfällt die eigentliche Wahlhandlung und die Kandidatinnen und Kandidaten gelten mit Ablauf des Wahltermins als gewählt. Am 20. Oktober 2023 findet die konstituierende Sitzung der BGW-Vertreterversammlung der 13. Amtsperiode (2023 bis 2029) statt, in der auch der Vorstand gewählt wird.
Aktuelle Situation der BGW
Die Zahl der bei der BGW versicherten Unternehmen bleibt stabil. Die Hochrechnungen für das Jahr 2022 lassen zwar einen leichten Rückgang erwarten. Dieser ist aber auf eine Bereinigung des Unternehmensverzeichnisses zurückzuführen. Doch die Corona-Pandemie hat das Versicherungsgeschehen nachhaltig verändert.
In seinem Bericht skizzierte Hauptgeschäftsführer Jörg Schudmann die aktuelle Entwicklung: In den versicherten Branchen typische Berufskrankheiten wie Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen seien zuletzt deutlich seltener gemeldet worden. Dagegen würden die Covid-19-Erkrankungen Rekordwerte erreichen, mit zuletzt rund 5.000 bis 6.000 Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit pro Woche. Die Fallbearbeitung lasse sich deshalb nicht so zeitnah gewährleisten, wie es der Anspruch der BGW sei. Neben Schudmann hoben auch Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach und weitere Rednerinnen und Redner in diesem Zusammenhang den unermüdlichen Einsatz der BGW-Mitarbeitenden hervor.
Ausgaben steigen
Die Vertreterversammlung verabschiedete den Haushalt für 2023. Angesichts der Ausnahmesituation steige der umlagewirksame Haushaltsausgleich um rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, erläuterte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Claudia Drechsel-Schlund. Außerdem brachte die Vertreterversammlung neue Stellenpläne auf den Weg: Die vielen Covid-19-Versicherungsfälle müssen bearbeitet werden und erfordern zum Teil auch eine intensive und langfristige Betreuung im Reha-Management. Zusätzliches Personal soll eine weiterhin zuverlässige Unterstützung von Betroffenen gewährleisten.
Förderung für Sicherheit an Therapieliegen
In verschiedenen Berichten erhielt die Vertreterversammlung einen umfassenden Überblick über Prävention, Rehabilitation, Verwaltung sowie aktuelle Themen und Vorhaben der BGW. So ging es unter anderem um die neu eingeführte Förderung für die Nachrüstung und Neubeschaffung von energetisch höhenverstellbaren Therapieliegen. Sie soll vor allem auch kleineren Betrieben helfen, den Sicherheitsstandard über das erforderliche Mindestmaß zu heben und tragische Unfälle wie in der Vergangenheit dauerhaft auszuschließen.
Präventionsleiterin Jutta Lamers berichtete, dass bereits rund 170 Förderanträge vorlägen, obwohl das Programm erst gestartet worden sei und noch weiter bekannt gemacht werden solle. Der breit gefächerte Einsatz der BGW für mehr Sicherheit an Therapieliegen habe dafür gesorgt, dass sich auch aufseiten der Herstellungsfirmen viel getan habe.
Neues Betreuungsmodell für Kleinbetriebe
Die Vertreterversammlung befasste sich zudem intensiv mit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen (BuS-)Betreuung von Kleinbetrieben. Seit 2017 erkundet die BGW, wie sich insbesondere Unternehmen, die bisher keine Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 nachweisen konnten, künftig besser auffangen lassen. Denn eine BuS-Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und wesentliche Grundlage der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Deshalb hat die BGW im Rahmen eines Modellversuchs sogenannte Kompetenzzentren eingerichtet – besetztmit ausgewählten Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Im ersten Schritt werden Unternehmerinnen und Unternehmer im neuen Betreuungsmodell in einem kurzen Online-Kurs zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes geschult. Im zweiten Schritt folgt eine Beratung durch die Kompetenzzentren: Etwa zwei bis drei Stunden unterstützen die Fachleute vor Ort im Unternehmen vor allem bei der Gefährdungsbeurteilung. Im dritten Schritt steht den Betrieben dann dauerhaft eine Betreuung nach Bedarf durch die Kompetenzzentren zur Verfügung.
Präventionsleiterin Jutta Lamers berichtete, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen worden sei und somit eine Umsetzung in die Linie in die Wege geleitet werden könne. Ziel sei es auch, verständliche Entscheidungshilfen zu bieten, damit Betriebe die für sie passende Betreuungsform wählen könnten. Neben dem neu einzuführenden Modell für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden gebe es weiterhin die bewährten Betreuungsformen für kleinere sowie für größere Unternehmen.
Von: Anja Hanssen