Sie eröffnen ein Unternehmen oder nehmen eine selbstständige Tätigkeit auf? Dann melden Sie sich bitte binnen einer Woche bei der BGW an.

Bei Änderungen wie Gesellschafterinnen- oder Gesellschafterwechsel, Einstellung eines Unternehmens oder Teilen davon sollten Sie dies umgehend der BGW mitteilen (Frist von 4 Wochen gemäß Sozialgesetzbuch VII).

Für Rückfragen betreffend die Vergabe Ihrer Kundennummer/Unternehmensnummer oder den Stand der Bearbeitung kontaktieren Sie uns bitte!