Zum Jahreswechsel steht in Unternehmen regelmäßig eine Bestandsaufnahme an. Dabei sind auch die Meldepflichten rund um die gesetzliche Unfallversicherung zu berücksichtigen. Stichtag ist jeweils der 16. Februar.

Mit dem digitalen Lohnnachweis übermitteln Unternehmen Informationen, die die BGW zur Beitragsberechnung benötigt. Vorgelagert ist ein Stammdatenabruf.

Unabhängig davon ist die UV-Jahresmeldung an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nötig. Die übermittelten Betriebsdaten dienen als Grundlage für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.